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Anklage – Beleidigung eines Polizeibeamten

Äußerung: „Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang“. Ist diese Aussage bereits eine Beleidigung?

Bezeichnung eines Polizeibeamten als Oberförster kann teuer werden.
„Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang“.
Auf Grund dieser Äußerung gegenüber einem Polizeibeamten klagte die Staatsanwaltschaft Berlin einen Passanten wegen Beleidigung an.

Das Amtsgericht wertete diese Aussage aber nicht als Beleidigung. Eine Beleidigung liegt nur dann vor, wenn es sich um eine ernstliche Herabwürdigung, nicht aber um eine flapsige, spöttische Bemerkung handelt. Oberförster aber war und ist die Dienstbezeichnung für einen nützlichen, dem Gemeinwohl dienenden Beruf. Auch aus der sprachlichen Nähe zum Oberlehrer kann sich für den verständigen Dritten in der Position des Polizeibeamten keine Verletzung seiner Ehre Ehrgefühl) ergeben. jlp

So entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Az.: 412 Ds/2JuJs/186-08/


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