Auf Nötigung steht eine Höchststrafe von bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug. Das Amtsgericht Kassel hat einen Lkw-Fahrer verurteilt, der eine Autobahnzufahrt blockiert hat. Tief in den Geldbeutel greifen muss ein Lkw-Fahrer, der aus Ärger über fehlende und überfüllte Rastplätze seinen Lkw direkt auf einer Autobahnzufahrt parkte, seine Ruhepause dort zubrachte und den Verkehr gänzlich lahmlegte. Das Amtsgericht Kassel hat
den „Falschparker“ der Nötigung für schuldig befunden und verurteilte den Vater von drei Kindern zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 40 Euro. Hinzu kommt ein Fahrverbot von einem Monat.
Auf Nötigung steht eine Höchststrafe von bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug.
Bei der Entscheidung hat das Gericht jedoch die persönlichen Umstände berücksichtigt und der Tatsache Rechnung getragen, dass das Vergehen bereits zehn Jahre zurückliegt (AG, Az. 2631Js39636/09). mid/tm
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