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Autoflaggen verboten? Beim Beflaggen Blinker nicht bedecken, Bußgeld droht

In welchen Fällen sind Autoflaggen verboten? Inzwischen scheinbar unverzichtbares Equipment bei Fußball-Großereignissen: Flaggen, die über die Außenspiegel gezogen werden. Sie sind

von der Polizei geduldet, wenn sie die Sicht nach hinten nicht beeinträchtigen und die Blinker am Spiegel nicht verdeckt werden. Ansonsten droht ein Bußgeld. Tipps von den TÜV SÜD-Experten, damit Auto fahrende Fans bei der Fußball Europameisterschaft nicht gleich die rote Karte sehen.
Mit der Europameisterschaft beginnt es wieder bunt zu werden auf den Straßen: Schwarz-Rot-Gold, Grün-Weiß-Rot, Rot-Gelb-Rot – die Landesfarben werden seit langem selbst an den Außenspiegeln zur Schau getragen – mit speziellen Spiegelflaggen. Das ist jedoch nur erlaubt, wenn durch den Überzieher im Spiegel verbaute Blinker nicht überdeckt werden. Dazu Philipp Schreiber von TÜV SÜD: „Spiegelflaggen sind zwar meist so ausgelegt, dass die Sicht durch den Spiegel nach hinten nicht beeinträchtigt ist – der Blinker wird aber verdeckt!“ Wer also seine Spiegel als Werbefläche nutzen will, sollte sichergehen, dass keine Blinker verbaut sind und dass die Sicht nach hinten nicht verdeckt wird.

Von den Flaggen zu allen anderen Devotionalien: Fähnchen für die Seitenscheiben, große Flaggen für die Motorhaube, Wimpel und Fahnen im Innenraum – wer seine Fußball-Freude mit Auto und Fahne öffentlich zeigen will, sollte beim Kauf der Fanartikel auf Einiges achten. „Gerade bei den Halterungen gibt es große Qualitätsunterschiede. Brechen sie leicht, können schnell andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden“, so Schreiber. Verletzungsgefahr droht auch, wenn die Flaggen bei Überlandfahrten oder gar auf der Autobahn am Fahrzeug belassen werden:

„Herkömmliche Autoflaggen halten nur niedrige Geschwindigkeiten aus, dann drohen Halterungen abzureißen. Also niemals mit den Autoflaggen auf die Autobahn“, sagt der Fahrzeug-Experte.

Nicht nur im Stadion wichtig:
die freie Sicht. Flaggen dürfen niemals so angebracht sein, dass für den Fahrer die Sicht aus dem Auto versperrt ist. Das gilt nicht nur für den Außen- sondern auch für den Innenspiegel. Dort haben Wimpel, Schals, Maskottchen und Co. nichts zu suchen. Flaggen so anbringen, dass sie die Lampen nicht verdecken und vor allem keinen Kontakt zu heißen Teilen, wie dem Motor, haben. Natürlich haben Aufkleber auf Leuchten nichts zu suchen. Apropos: Auf den Fenstern behindern Aufkleber die Sicht – nach außen und nach innen!
Vorsicht:
Besitzt das Fahrzeug nur einen Außenspiegel, muss ebenfalls die Heckscheibe flaggenfrei bleiben. Verboten ist es, Flaggen an Stangen während der Fahrt aus dem Auto zu halten. Etwaige Schäden übernehmen Versicherungen nur, wenn Fanartikel sachgemäß montiert wurden. TÜV SÜD AG, München, www.tuev-sued.de


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