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Autounfall: Vorsicht fliegender Vierbeiner

Verursacht ein herumspringender Hund einen Verkehrsunfall, droht Bußgeld und Kürzung bei

der Vollkasko.
Ohne ihr geliebtes Haustier fahren viele Deutsche mit dem Auto nicht in den Urlaub. Doch auf der langen Fahrt zum Reiseziel müssen Hund oder Katze natürlich sicher im Fahrzeug untergebracht werden. Aber wohin mit dem tierischen Freund? „Ganz klar in eine ausreichend große Transportbox“, sagt TÜV-Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander und betont: „Viele Tiere fühlen sich in der Höhlenatmosphäre sogar pudelwohl.“ Thront ein Tier jedoch ungesichert auf der Hutablage, wird es bei einer Vollbremsung oder einem Unfall zum gefährlichen Geschoss. Ein alarmierendes Beispiel: Ein etwa 20 Kilogramm schwerer Hund entwickelt bei Tempo 50 eine Aufprallwucht von über einer halben Tonne. Der Hund überlebt den Crash wahrscheinlich nicht, Herrchen oder Frauchen drohen schwere Verletzungen durch den fliegenden Vierbeiner.
Bei kleineren Hunden oder Katzen platziert man die kompakte Box im Fußraum hinter den Vordersitzen. Für größere Boxen bietet sich der Laderaum von Kombis, Vans und SUVs an. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Behältnis quer zur Fahrtrichtung direkt an die Lehne der Rücksitzbank gestellt wird. Denn so verteilen sich bei einem Aufprall die Kräfte gleichmäßiger, das Tier übersteht die Belastung besser. Wer die Box zusätzlich mit Spanngurten sichert und dazu ein stabiles, möglichst fest installiertes Trenngitter einbaut, der reduziert bei einem Unfall die Verletzungsgefahr für die Fondpassagiere.
„Haltegeschirre, die am Gurtschloss oder mit Isofix-Haken befestigt werden, sind nur zweite Wahl“, sagen die Experten. Sie sorgen zwar dafür, dass das Tier den Fahrer unterwegs nicht behindert, bieten aber bei einem Unfall einen nur begrenzten Schutz. Wenn schon Geschirr, dann ist auf breite Gurte und solide Verschlüsse zu achten, die den Vierbeiner stramm festschnallen.
Beim Kauf von Boxen oder Rückhaltesystemen empfiehlt es sich, unbedingt auf das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit zu achten. Außerdem sollten die Produkte nach der Crashtest-Prüfnorm ECE R17, ECE R126 oder DIN 75410-2 getestet sein. „Tiere sind rein rechtlich eine Ladung. Und die muss ausreichend gesichert sein. Verursacht ein herumspringender Hund einen Unfall, drohen Bußgeld und Abschläge bei der Vollkaskoversicherung“, so Hans-Ulrich Sander. mid/rlo
Bildunterschrift: mid Düsseldorf – In einer speziellen Transportbox oder einem Gitterverschlag ist der Hund auf der langen Autofahrt zum Urlaubsziel am sichersten untergebracht.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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