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Bagatellunfall: Polizei, Versicherung melden…

Polizei rufen nach Bagatellunfall: Kann man, muss es aber nicht.

2,6 Millionen Mal krachte es 2016 auf den deutschen Straßen. Fast automatisch wurde dabei in den meisten Fällen die Polizei gerufen – und fast immer in der Annahme: Das ist Pflicht. Ist es aber nicht. Dies wissen allerdings die wenigsten Autofahrer.

Es ist ärgerlich, zeitraubend, unangenehm, mit Kosten verbunden und wenn es ganz schlimm ausgeht, gibt es Verletzte und Tote. Im ersten Moment stehen alle Beteiligten zunächst unter Schock. Erwachen sie aus ihrer Starre, greifen die meisten als nächstes zum Telefon, um die Polizei zu rufen. Dies ist jedoch keine Pflicht – sofern es keine Verletzte oder Tote gibt.

Sprich: Handelt es sich im besten Fall nur um einen Blechschaden und alle Beteiligten sind sich einig, kann das ganze Prozedere nach dem Unfall auch untereinander abgewickelt werden – ohne, dass die Polizei dies protokolliert. Allerdings sollte in diesem Fall akut darauf geachtet werden, sämtliche Schäden sowie alle Angaben zu den Beteiligten so zu dokumentieren, dass auch die Versicherung hinterher nicht an den Angaben zweifelt.
Das bedeutet:
Außer den Angaben über alle persönlichen Daten der Beteiligten, der Kennzeichen der Autos sowie Ort und Zeit sollte man am besten auch Fotos von den Schäden machen. Auch Zeugen, deren Daten notiert werden, helfen in solchen Fällen immer weiter.

Grundsätzlich gilt laut Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskuft: „Bei einem Verkehrsunfall ist man nicht verpflichtet, die Polizei zu rufen.“ Möchte einer der Beteiligten dies jedoch tun, kann er das. Nur wenn sich wirklich alle einig sind, sollte man darauf verzichten. Gibt es Verletzte oder sogar Tote am Unfallort, sollte man allerdings auf jeden Fall die Polizei verständigen. Dasselbe gilt, wenn einer der Unfallbeteiligten nicht vor Ort ist, zum Beispiel wenn das parkende Auto beschädigt wurde. djd/dtd


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