Negatives MPU Gutachten der Begutachtungsstellen zur Fahrerlaubnis führt zur Datenspeicherung. Daher sollte man genau darauf achten, was man bei der Begutachtungsstelle als Betroffener unterschreibt.
Wer wegen einer Alkoholfahrt oder wegen Punkten zur medizinisch-psychologischen Untersuchung muß, ist als Betroffener alleiniger Auftraggeber für die Erstellung eines Gutachtens. Daher sollte genau darauf geachtet werden, was man bei der Begutachtungsstelle als Betroffener unterschreibt.
Leider kommt es nicht selten vor, dass sich Begutachtungsstellen von Betroffenen das Einverständnis einholen und somit die Berechtigung haben, die Fahrerlaubnisbehörde das Ergebnis nach der Begutachtung mitzuteilen!
Grundsätzlich sollte aber klargestellt werden, das ein MPU-Gutachten nur an den Antragsteller ausgehändigt werden sollte. Ein Antragsteller sollte auch davon ausgehen, dass eine Begutachtung negativ ausfallen kann. In solch einem Fall kann dann sichergestellt werden, das ein negatives Gutachten nicht von der Führerscheinstelle verwertet wird.
Ist ein nicht positives Gutachten, welches zur Versagung der beantragten Fahrerlaubnis führte, bei der Fahrerlaubnisbehörde gelandet, so wird die Versagung für die Dauer von 15 Jahren im Verkehrszentralregister gespeichert und das negative Gutachten für 10 Jahren in der Führerscheinakte des Betroffenen.
So sollte ein Auftraggeber genau darauf achten, was man im einzelnen vor einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung unterschreibt. Nur so kann dann ein MPU Proband nach einer negativen Begutachtung den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis unverzüglich zurückziehen und einen Neuantrag stellen. www.europa-fahrerlaubnis.com
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