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Bußgeld – Anschnallpflicht

Kinder müssen im Fahrzeug gesichert sein – Bußgeld bei Missachtung der Anschnallplicht.

Zum Schutz der Gesundheit von Kindern sowie der allgemeinen Verkehrssicherheit ist die strikte Einhaltung der Sicherungsvorschriften von Kindern in Fahrzeugen nötig. Der Fahrer muss deshalb dafür Sorge tragen, dass ein mitfahrendes Kind während der gesamten Fahrt ausreichend gesichert ist und auch bleibt. Hierzu gehört, dass der Fahrzeugführer das Kind über die Gefahren aufklärt und ein striktes Abschnall-Verbot während der Fahrt ausspricht.
Ein fast 9 Jahre altes Kind ist jedenfalls in der Lage, dieses Verbot zu verstehen und zu befolgen. Für die mangelnde Aufklärung kann daher dem Fahrzeugführer eine Strafe erwarten. jlp bg

Gerichtsurteil:
Amtsgericht Köln, Az.: 809 OWi 723


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