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Bußgeld – Drängeln auch im Stadtverkehr bestraft

Dichtes Auffahren auf der Autobahn, Drängeln, Einsatz von Lichthupe kann gefährlich werden.

KS: Verfassungsrichter sehen darin unter Umständen eine Nötigung

Dichtes Auffahren auf der Autobahn, Drängeln, Einsatz von Lichthupe und Hupe, das ist nicht nur unangenehm für den Vordermann, sondern auch gefährlich. Immerhin ist die Reaktion der Beteiligten oft unvorhersehbar. Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) beurteilen Gerichte solches Verhalten unter bestimmten Voraussetzungen auch innerhalb geschlossener Ortschaften als Nötigung. Natürlich sind dabei die Umstände des Einzelfalls maßgeblich. So ahnden etliche Gerichte nicht mehr nur die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes (halber Tacho) mit Bußgeld, sondern erkennen darin psychische Gewalt im Sinne einer Nötigung.

Allerdings muss das verkehrswidrige Verhalten eine gewisse Intensität und Dauer beinhalten. In einem konkreten Fall, der 2007 höchstrichterlich entschieden wurde, fuhr ein Autofahrer innerorts über mehr als 300 Metern mit rund 50 km/h dicht auf. Außerdem setzte er Hupe und Lichthupe ein, um den Vordermann zu veranlassen, schneller zu fahren oder die Fahrbahn freizugeben.

Ein solches Verhalten im Straßenverkehr kann nach dem Strafgesetzbuch als Nötigung gewertet werden. Die Folgen: Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und in besonderen Fällen sogar eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Achelis & Partner GmbH
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