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Bußgeld – Gepäck auf dem Autodach

Wer Gepäck ungesichert transportiert, kann von der Polizei mit einem Bußgeld von 35 Euro und mit Punkten in Flensburg bestraft werden. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer stehen sogar

50 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei an. Und kommt es durch verlorenes Gepäck zu einem Unfall, wird dies unter Umständen sogar als Straftat verfolgt.

Wenn Koffer und Fahrrad zum Geschoss werden

Gepäck auf dem Autodach stets mehrfach sichern – Nur leichte Lasten „aufschultern“

An den Sommerwochenenden und in den Ferien sieht man sie wieder: bis zur Decke – und im wahrsten Sinn darüber hinaus – voll beladene Autos. Auf Dachgepäckträgern transportiert die Republik dann ihre Habe, bestehend aus Koffern, Taschen und Fahrrädern. Oft ist die Befestigung der Träger und Lasten jedoch nur unzureichend und das Unfallrisiko entsprechend groß.

Wird durch verlorene Gepäckteile ein Unfall verursacht, kommt zwar die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schäden Dritter auf. Dies führt jedoch zu einer Rückstufung beim Schadensfreiheitsrabatt. Bei Schäden am eigenen Auto zahlt die Vollkaskoversicherung hingegen nicht.

Die HUK-Coburg empfiehlt daher zum Reisebeginn, alle unnötigen Risiken zu vermeiden. Um Schäden auszuschließen, rät Deutschlands zweitgrößter Autoversicherer, auf Reisen die Dachlasten mehrfach zu kontrollieren. www.huk.de


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