Drohende Bussgeld-Strafen der Stadt Hamburg bei verspätetem Ummelden des Kfz. Nach einem Umzug sollten grundsätzlich auch die lästigen und zeitraubenden Amtsgänge zum jeweiligen Bürgeramt oder Zulassungsstelle unternommen werden, weil sonst unter Umständen sehr hohe Strafgelder von den jeweiligen Behörden erhoben werden.
Vorreiter ist in dieser Form das Bundesland Hamburg, welches zum 01.01.2007 die Strafsätze für die amtliche Ummeldung des Kfz oder des Personalausweises nahzu verdoppelt hat. Die Grundlage für die Erhöhung bietet das Hamburgische Meldegesetz vom 03.09.1996 und die nicht mehr abschreckende Wirkung der bisherigen Strafgebühren; zumal die Gefahr ertappt zu werden als sehr gering einzustufen war.
Da die Kfz-Steuer aber eine Landessteuer des jeweiligen Bundeslandes ist und die Kassen bekannterweise leer sind, wurden schließlich die Strafsätze nun zum 01.01.2007 teilweise beträchtlich erhöht und auch die Überprüfung verstärkt. Hier ein kleiner Auszug, wenn das Ummelden des Kfz oder des Personalausweises zu spät erfolgte:
– Bei einer Überschreitung um mehr als 3 Monaten: ca. 20 Euro
– Bei einer Überschreitung um mehr als 6 Monate: ca. 30 Euro
– Bei einer Überschreitung um mehr als 9 Monate: ca. 35-50 Euro
– Bei einer Überschreitung um mehr als 12 Monaten: ca. 100-500 Euro
(aufgrund der Überschreitung der An-und Abmeldefrist gem. § 36 Abs.1 Nr. 2 i.V.m. ?? 12, 13, 21, 24, 25 und 28).
Dementsprechend kann das verspätete Ummelden des Kfz oder auch der polizeilichen Meldung unter Umständen sehr teuer werden. Sollten Sie diesbezüglich keine Zeit oder auch keine Lust haben, zum jeiweiligen Amt zu gehen, übernehmen wir gerne Ihren Amtsgang. Bereits in Hamburg, Lüneburg Frankfurt a. Main, Mainz, Wiesbaden, Paderborn und Bielefeld können Neubürger uns mit der Kfz-Ummeldung oder auch der BPA-Umschreibung beauftragen. aemtergaenger.de
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