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Bußgeld und Strafen für Beleidigung im Straßenverkehr

Beleidigungen im Straßenverkehr können bis zu 4000 Euro Bußgeld kosten. Hier die häufigsten Auslöser und die herablassensten Beleidigungen:

Keine Seltenheit auf Deutschlands Straßen: Gegenseitige Beschimpfungen und abfällige Gesten. Mit bis zu 4000 Euro können solche Straftaten geahndet werden. Häufige Auslöser für Beleidigungen sind laut ADAC Missachtung der Vorfahrt, Drängeln oder Schneiden.
Der gestreckte Mittelfinger ist eine der meisten beleidigenden Gesten, die sich Autofahrer gegenseitig zeigen. Für den „Stinkefinger“ wurden bereits Geld-Strafen zwischen 600 und 4000 Euro verhängt. Aber auch bei anderen Beleidigungen gilt: Kleine Äußerung, großer Ärger. Beschimpft man andere Verkehrsteilnehmer beispielsweise mit „fieses Miststück“ oder „alte Sau“ können schon mal 2500 Euro Bußgeld verhängt werden.

Besonders streng werden herablassende Äußerungen gegenüber Polizisten oder Politessen verfolgt. Hierbei wird indirekt auch der Staat beleidigt. Deshalb erstattet der Ordnungshüter meist gemeinsam mit dem Dienstherrn Anzeige. Auch indirekte Beleidigungen wie „am liebsten würde ich Arschloch zu dir sagen“ muss sich niemand gefallen lassen. Im konkreten Fall wurde 1600 Euro Geld-Strafe fällig.

Anders als bei Verkehrsverstößen gibt es bei Straftaten wie der Beleidigung keine festen Regelsätze. Das Bußgeld wird – abhängig von den Tatumständen – in Tagessätzen angegeben. Die Höhe eines Tagessatzes orientiert sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten. 30 Tagessätze entsprechen dabei einem Monatsnettogehalt. auto-medienreporter.net ampnet/jri


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