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Bussgeld wegen ungeeignetem Schuhwerk

Seit einigen Wochen wird in der ?ffentlichkeit ein
Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg diskutiert, in dem festgehalten
wurde, dass ein Bu?geld f?r das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk
nicht rechtens ist.

Fahren nur mit geeignetem Schuhwerk. Unabh?ngig von den Besonderheiten des Einzelfalles f?hrt diese Diskussion nach Ansicht der Berufsgenossenschaft f?r Fahrzeughaltungen (BGF), der gesetzlichen Unfallversicherung vieler Unternehmen des Stra?enverkehrsgewerbes, zu m?glicherweise fatalen Fehleinsch?tzungen.

Auch in modernen Fahrzeugen kann eine Notbremsung nur sicher
erfolgen, wenn die Kraft ?ber die ganze Sohle auf das Bremspedal
?bertragen wird. Wird das Bremspedal nicht voll getroffen, weil der
Fahrer in Str?mpfen f?hrt, und kommt es dadurch zu einem
folgenschweren Auffahrunfall, ist das nicht hinnehmbar. Dies gilt
auch, wenn ein Steinchen zwischen nackter Fu?sohle und Pedal dazu
gef?hrt hat, dass schmerzbedingt die Bremskraft reduziert wurde oder
wenn ein offener Schlappen im falschen Moment die Pedalbedienung
behindert. Dann hat eine scheinbare Banalit?t unabsehbare Folgen zum
Nachteil des Fahrers und anderer Verkehrsteilnehmer.

In der Unfallverh?tungsvorschrift „Fahrzeuge“ wird daher f?r die
gewerbliche Wirtschaft ausdr?cklich gefordert, dass Fahrzeuge nur mit
„den Fu? fest umschlie?endem Schuhwerk“ gefahren werden d?rfen.
Ausdr?cklich weist die BGF darauf hin, dass diese Vorschrift
bu?geldbewehrt ist.

Auch die Darstellung, dass erst dann ein Bu?geld erhoben werden
k?nne, wenn tats?chlich etwas passiert sei, kann so nicht stehen
bleiben. Dann d?rfte es demn?chst auch f?r das folgenlose
?berschreiten der H?chstgeschwindigkeit oder das Nicht-Anlegen des
Sicherheitsgurtes keine Bu?gelder mehr geben. „Ein v?llig falsches
Signal f?r die Pr?vention“, kommentiert Dr. J?rg Hedtmann,
Pr?ventionsleiter der BGF, die ungl?ckliche Diskussion. „Diese
Vorschrift ist keine Schikane, sondern aktive Unfallverh?tung. Seit
Jahren versuchen wir die Fahrer von der Notwendigkeit festen
Schuhwerks zu ?berzeugen. Was sich hier abspielt, stellt diese
Bem?hungen wieder in Frage.“

Die BGF empfiehlt nicht nur gewerblichen Fahrern und Fahrerinnen
dringend, sich nicht verunsichern zu lassen. „Festes Schuhwerk muss
f?r Profis eine Selbstverst?ndlichkeit sein“, so Hedtmann, „und was
f?r Berufskraftfahrer richtig ist, muss auch f?r alle anderen gelten
– bei jedem Wetter!“

Ansprechpartnerin f?r weitere Informationen:
Ute Krohne
Berufsgenossenschaft f?r Fahrzeughaltungen
Telefon 040 3980-1154
E-mail ukrohne@bgf.de


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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