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Bussgeldbescheid: Einspruch gegen Strafzettel?

Bu?geldbescheid: wann lohnt sich der Einspruch? Rechtsmittel gegen den Bescheid sollten gut ?berlegt sein – sonst wird es am Ende teurer.
Wenn ein Strafzettel am Scheibenwischer klemmt oder es am Stra?enrand verd?chtig blitzt, ?rgert sich jeder Autofahrer. Denn meist wird falsches Parken oder zu schnelles Fahren mit einer Geldbu?e quittiert. Doch manchmal werden Betroffene auch zu Unrecht bestraft. Denn die Liste m?glicher Fehler ist lang: Falsche Me?methoden, ungenaue Messungen, nicht mehr geeichte Ger?te, Verfahrensfehler oder vers?umte Fristen der Bu?geldstelle.

Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg z?hlte f?r das vergangene Jahr 3,87 Millionen Bu?geldentscheidungen, die von den zust?ndigen Ordnungsbeh?rden verh?ngt wurden. In den Jahren zuvor schwankte die Zahl zwischen 3,2 und 3,6 Millionen. Mit einem Bu?geld (ab 40 Euro) ist immer auch ein Eintrag von mindestens einem Punkt in der Flensburger Verkehrss?nderkartei verbunden. Experten sch?tzen, da? etwa 15 Prozent aller Bu?geldbescheide angreifbar sind.

Bevor f?r Verkehrsordnungswidrigkeiten ein Bu?geldbescheid ergeht, m?ssen die Betroffenen angeh?rt werden. Um die Verj?hrungsfrist einzuhalten, mu? die Beh?rde innerhalb von drei Monaten t?tig werden. Allerdings reicht f?r die Wahrung der Frist die beh?rdeninterne Anordnung der Anh?rung – und deren Datum ist nur aus den Akten ersichtlich. Insofern freut sich eventuell zu fr?h, wer nur die Tage bis zum Erhalt der ersten Post z?hlt.

Der Anh?rungsbogen wird in der Regel dem Fahrzeughalter zugeschickt. „Das ist seine erste M?glichkeit zu sagen, da? er nicht der Beschuldigte ist“, sagt Rechtsanwalt J?rg Elsner, Mitglied des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Allerdings ist man nicht verpflichtet, sich zur Sache zu ?u?ern. Lediglich Angaben zu den Personalien mu? man machen.

Verh?ngt die Beh?rde dennoch ein Bu?geld, kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden – und zwar bei der Beh?rde, die den Bescheid erlassen hat. Die Beh?rde verwirft den Einspruch als unzul?ssig, wenn er nicht rechtzeitig oder nicht wirksam eingelegt wurde. Ist er zul?ssig, entscheidet die Verwaltungsbeh?rde, ob sie den Bescheid aufrechterh?lt oder zur?cknimmt. Wenn das Amt ihn nicht zur?cknimmt, ?bersendet sie die Akten ?ber die Staatsanwaltschaft an das zust?ndige Amtsgericht.

Vor einem Einspruch sollte man bedenken, da? dadurch h?here Kosten verursacht werden: Geb?hren, Gerichtskosten und m?glicherweise das Honorar f?r einen Anwalt. „In den meisten F?llen, die vor Gericht landen, geht es um ein drohendes Fahrverbot“, so Jurist Elsner.

„Im gerichtlichen Verfahren gibt es im Prinzip drei M?glichkeiten f?r den Betroffenen“, sagt Elsner. Einerseits k?nne nach Schwachstellen in dem Me?verfahren des „Blitzers“ gesucht werden. „Ein zweiter Punkt ist die Identit?t des Fahrers.“ Beim Richter m??ten Zweifel gen?hrt werden, da? es sich bei dem Beschuldigten auch um den Fahrer handelt. Kommt es zu einem Rechtsstreit durch mehrere Instanzen, mu? sogar ein Gutachter bem?ht werden. „Die Anforderungen an eine Kl?rung sind ziemlich hoch.“

Bei der dritten M?glichkeit gibt der Beschuldigte sein Vergehen zu. „Aber er argumentiert, da? ein Fahrverbot ihn in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht“, sagt Elsner. Die unverh?ltnism??ig gro?en negativen Folgen m?sse zum Beispiel der Arbeitgeber glaubhaft best?tigen.

Rund 75 bis 80 Prozent derjenigen Autofahrer, die zum ersten Mal in einem solchen Verfahren stecken, k?nnen Elsner zufolge einen Erfolg verbuchen: „Das bedeutet allerdings keinen Freispruch, sondern lediglich, da? ein Fahrverbot abgewendet werden kann.“ In der Regel setze der Richter statt dessen ein Bu?geld fest, und der Betroffene verzichtet auf weitere Rechtsmittel.

Gezahlt werden m?ssen neben dem Bu?geld auch die Gerichtskosten – in der Regel rund zehn Prozent der Geldbu?e – und das Honorar f?r den Anwalt, das laut Elsner meist zwischen 500 und 720 Euro liegt. Allein wegen eines einfachen Strafzettels lohnt sich deshalb der Aufwand kaum. „Au?erdem wird jeder Richter im Zweifel einer Politesse mehr Glauben schenken als einem Autofahrer, wenn es etwa um das Falschparken geht.“

Der bis vor kurzem h?ufig praktizierte „taktische“ Einspruch, um die Eintragung von Punkten in das Flensburger Verkehrszentralregister zu verz?gern, ist indes mittlerweile wirkungslos: Durch eine ?nderung des Stra?enverkehrsgesetzes ist f?r den Eintrag der Punkte nun nicht mehr die Rechtskraft einer Bu?geldentscheidung, sondern der Tag des Verkehrsversto?es ma?gebend. Daher ist es f?r Autofahrer jetzt nicht mehr m?glich, durch Rechtsmittel die Eintragung so lange hinauszuz?gern, bis bereits vorhandene Punkte auf Grund der Tilgungsfristen gel?scht werden. Quelle: Auto & Motor gms/hib


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