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Busunternehmer klagen über zweifelhafte Bußgeldhöhen

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) klagt ?ber zweifelhafte Bu?gelder im europ?ischen Ausland.

Beim Dachverband der Branche mehren sich die Meldungen von ?berzogenen Forderungen in H?he von teilweise mehreren Tausend Euro. Der bdo hat daher die in Deutschland ans?ssigen Botschaften zur Wahrung der Verh?ltnism??igkeit aufgefordert.

Obwohl in der EU klare Regeln f?r den grenz?berschreitenden Busverkehr gelten, gingen einige L?nder weit dar?ber hinaus und f?hrten zus?tzliche Vorschriften ein, beschwert sich der Busverband ?ber zus?tzlichen staatlichen B?rokratismus. Problematisch sei, dass einige Staaten nicht ausdr?cklich auf ihre Sonderreglungen hinweisen. So h?tten Fahrer im Ausland schon mehrere Tausend Euro zahlen m?ssen, nur weil ein Formblatt fehlerhaft ausgef?llt oder vergessen wurde.

Dabei fehle vor allem die Verh?ltnism??igkeit. Fehlt bei einer Kontrolle der Nachweis ?ber die arbeitsfreien Tage des Fahrers so kostet dies in Deutschland maximal 250 Euro Strafe. In Belgien wird hingegen ein Bu?geld von 1250 Euro f?llig, in Spanien sind es laut bdo sogar 2001 Euro.

Der Busunternehmerverband will sich um einheitliche Regelungen in Europa bem?hen. Neben der ?bermittlung eines Fragenkatalogs und der Erarbeitung eines juristischen Leitfadens f?r die Unternehmen, wird im September eine weitere Konferenz der Euro Contr?le Route in Berlin stattfinden, zu der europ?ische Kontrollbeh?rden bereits eingeladen wurden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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