Sie sind hier:   Startseite / Drogen und Fahrerlaubnisrecht

Drogen und Fahrerlaubnisrecht

Petitionssauschuss bel?gt Bundestag und ?ffentlichkeit!

Drogen und Fahrerlaubnisrecht – Petitionssauschuss bel?gt Bundestag und ?ffentlichkeit!
Auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Petitionssausschusses hat der Bundestag eine Petition, die von 1.228 B?rgern unterst?tzt wurde, am 05.07.2007 abgewiesen. Die Petition richtete sich gegen die derzeitige Rechtspraxis im Fahrerlaubnisrecht, die es den Verwaltungsbeh?rden erm?glicht, die Fahreignung von Personen in Frage zu stellen, ohne dass eine konkrete Gef?hrdung der Verkehrssicherheit gegeben bzw. bewiesen ist. Diese Problematik betrifft z.B. viele Cannabiskonsumenten, die ?berpr?ft werden, obwohl sie nicht berauscht am Stra?enverkehr teilgenommen haben. Die Kosten der Fahreignungs?berpr?fungen sind immer von den Betroffenen zu tragen und liegen durchschnittlich bei 1.500,- Euro. Abgesehen von den finanziellen Folgen stellt eine MPU massive Eingriffe in die Pers?nlichkeitsrechte dar, ohne durchgreifenden Rechtsschutz.

Der Petitionsausschuss sieht diesbez?glich keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf:
?Sollten die Petenten der Auffassung sein, dass die Fahrerlaubnisbeh?rde in einem jeweiligen Einzelfall nicht rechtm??ig gehandelt habe, besteht die M?glichkeit, diese Entscheidung und die Anordnung der medizinisch-psychologische Untersuchung bzw. des ?rztlichen Gutachtens rechtlich ?berpr?fen zu lassen.?

Diese Darstellung der Rechtslage ist eindeutig falsch, da aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 1969 (!) eine Fahreignungs?berpr?fung juristisch NICHT angreifbar bzw. ?berpr?fbar ist, und alle Verwaltungsbeh?rden dies den Betreffenden bei Gutachtensanordnung auch mitteilen. Rechtsmittel bestehen erst bei Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund der Weigerung, sich einer Begutachtung zu unterziehen. Selbst dies stellt aber keinen durchgreifenden Rechtschutz dar, da die Entziehung der Fahrerlaubnis regelhaft mit sofortiger Vollziehung angeordnet wird und somit die aufschiebende Wirkung des Widerspruches ausgesetzt wird. Im Klartext: Wer diese Willk?rpraxis juristisch ?berpr?fen lassen will, muss einen mehrj?hrigen F?hrerscheinentzug einkalkulieren, bis unter Umst?nden eines der h?chsten Gerichte der Klage stattgibt. Auch auf dem deutschen Verkehrsgerichtstag 2006 wurden die fehlenden Rechtsmittel im ?berpr?fungsverfahren in einer Arbeitsgruppe er?rtert, so dass dieser Sachverhalt allen Experten bekannt sein d?rfte. Aus diesen Gr?nden ist es aus unserer Sicht unbegreiflich, dass der Petitionsausschuss die tats?chliche Rechtspraxis in seiner Beschlussempfehlung v?llig verdreht und damit die Unrechtspraxis deckt!

F?r konkret Nachfragen steht Theo P?tz vom Fachreferat Drogen und Stra?enverkehr des VfD zur Verf?gung:
Theo P?tz
0151-52288832
verkehrsrecht@drogenpolitik.org

Kontakt:

Deutscher Hanf Verband
Georg Wurth
Dunckerstr. 70
10437 Berlin
Tel: 030-44716653
Fax: 030-44716654
email: Georg.Wurth@hanfverband.de
Homepage: www.hanfverband.de

Verein f?r Drogenpolitik e.V.
An der Bundesstra?e 19
33829 Borgholzhausen
Tel.: Fax: 05425 930715
email: info@drogenpolitik.org
Homepage: www.drogenpolitik.org


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben