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Einnicken am Steuer

Ist Einnicken am Steuer „grobe Fahrlässigkeit“?

Das „Einnicken“ am Steuer begründet nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gegen den Fahrer, wenn dieser sich nachweislich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewusst hinweggesetzt hat.

Nur dann trifft den Fahrer in subjektiver Hinsicht ein schweres Verschulden.jlp

So entschied das Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 10 U 949/06


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