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EU-Führerschein: Freispruch aufgehoben

F?hrerscheintourismus: Freispruch aufgehoben.
(Val) Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den zugunsten eines so genannten F?hrerscheintouristen ausgesprochenen Freispruch aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zur?ckverwiesen.

Dem 31-j?hrigen Angeklagten war nach wiederholten Verurteilungen wegen Trunkenheit im Verkehr die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen worden. Er hatte dann jedoch noch vor Ablauf der gerichtlich festgesetzten Sperrfrist bei einem eint?gigen Aufenthalt in Tschechien f?r 1.150 Euro einen EU-F?hrerschein erworben. Mit diesem F?hrerschein hatte er nach Ablauf der gerichtlich festgesetzten Sperrfrist in Deutschland wiederholt ein Fahrzeug gelenkt.

In erster Instanz war der Angeklagte durch das Amtsgericht Bad Mergentheim wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei F?llen zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bew?hrung verurteilt worden. Das Landgericht Ellwangen hat ihn freigesprochen. Auf die dagegen von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision hat das OLG das angefochtene Urteil aufgehoben und zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das LG zur?ckverwiesen.

Oberlandesgericht Stuttgart, Entscheidung vom 15.01.2007


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