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Eu Führerschein und das neue EUGH Urteil

Eine Ausländische Fahrerlaubnis ohne Wohnsitz und in der Sperrfrist erworben muss nicht anerkannt werden

Mit einem Führerschein aus einem anderen EU-Land wollen immer mehr deutsche den angeforderten MPU Test umgehen. Dies wollten deutsche Verkehrssünder, die ihren Führerschein verloren hatten. Deutsche Behörden haben nun durch das EUGH Urteil die Möglichkeit den Führerschein nicht zu akzeptieren wenn die Mindestvoraussetzungen nicht gegeben sind. So urteilte der Europäische Gerichtshof am 26.06.2008

Aktenzeichen: C-329/06 – C-343/06 – C-334/06 – C-336/06

Der so genannte Führerschein-Tourismus wurde durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschränkt. Nur unter bestimmten Bedingungen müssen deutsche Behörden eine Fahrerlaubnis anerkennen erklärten in Luxemburg die obersten Richter.

Führerschein Streitfall

Im Streitfall ging es um fünf Deutsche Bürger, die ihren Führerschein hierzulande wegen fahren´s unter Drogeneinfluss bzw. fahren´s unter Alkoholeinfluss verloren hatten. Die angeforderte medizinisch-psychologische Untersuchung – gerne Idiotentest genannt – umgangen und ein Führerschein in Tschechien erworben hatten. Diese Umgehung ist laut EUGH legal sofern das Führerschein ausstellende Land den Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist ausstellt. Weiter muss eine Fahrerlaubnis nicht anerkannt werden wenn zweifelsfrei Informationen auch von tschechischer Seite vorliegen das keine Wohnsitznahme in Tschechien erfolgte.

Mindestvoraussetzungen

Die Führerschein ausstellenden EU-Mitgliedstaaten müssen laut EuGH überprüfen, ob die Mindestvoraussetzungen für die Ausgabe einer Fahrerlaubnis gegeben sind. Daneben gilt der wichtige Grundsatz, wonach jeder Mitgliedsstaat generell die von einem anderen EU-Staat ausgestellten Scheine ohne jede vorherige Formalität anerkennen muss.so gelten die EU-Rechtsvorschriften des Landes in dem Sie Ihren EU-Führerschein / EU Fahrerlaubnis erworben haben.
europa-fahrerlaubnis


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