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Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt

Unfallflucht. Wehe dem, der abhaut!
Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt und wird hart geahndet. Bei schweren Unf?llen kann sogar eine Gef?ngnisstrafe verh?ngt werden.

Sieben Punkte und ein Monatsgehalt
Nach dem Crash „angemessen“ lange warten-
Und der ?belt?ter ist auf und davon. Kein Einzelfall. 2004 beging jeder f?nfte Autofahrer nach einem Unfall Fahrerflucht. Tendenz steigend. Unverst?ndlich: Viele dieser Zusammenst??e hinterlassen nur leichte Dellen oder Kratzer. Und die werden problemlos ?ber die Haftpflicht reguliert.

Klingt eigentlich nach Kavaliersdelikt. Ist es aber nicht. Fahrerflucht liegt zum Beispiel auch in folgendem Fall vor: Ein Raser ?berholt auf der Autobahn rechts. Durch sein riskantes Man?ver verunfallt das ?berholte Auto schwer, ?berschl?gt sich. Der Raser verschwindet. In solchen F?llen geraten die Gesch?digten oft in finanzielle Not. Das kreditfinanzierte Auto ist Schrott, oder ? viel schlimmer ? die Familie eines Get?teten mu? von einer Mini-Rente leben.

Deshalb greifen Polizei und Staatsanwalt schon bei Bagatellsch?den hart durch. Es gilt: Den Unfall der Polizei melden ? daf?r hat man 24 Stunden Zeit ? oder auf den Halter warten. Eine Nachricht mit Namen und Adresse hinter dem Scheibenwischer reicht nicht. Steht die Polizei erst vor der T?r, gibt es unausweichlich eine Anzeige. Egal ob Bagatelle oder schwerer Unfall, Fahrerflucht wird hart bestraft: sieben Punkte in Flensburg plus Geldstrafe, die mindestens 30 Tagess?tze kostet. Ein Tagessatz ist ein Drei?igstel des Monatseinkommens (? 40 Abs. 2 StGB). Bei schweren Unf?llen sind bis zu drei Jahre Haft drin (? 142 StGB).


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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