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Fahrerlaubnisentzug – Nicht immer entscheidet nur die Zahl der Flensburg-Punkte

Führerscheinentzug für Notoriker: Wer ständig gegen die Verkehrsregeln verstößt, riskiert einen Fahrerlaubnisentzug, selbst wenn die Anzahl der Punkte in Flensburg noch unter dem eigentlich dafür

nötigen Limit liegt. Das Verwaltungsgericht Berlin entzog jetzt einem Fahrer den Führerschein, weil er im Zeitraum von acht Monaten 127 mal falsch parkte und 17 mal die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschritt.

Die fortlaufende Nichtbeachtung von Parkverboten und Tempolimits wurde von dem Gericht als laxe Einstellung und Gleichgültigkeit gegenüber Verkehrsvorschriften jeder Art geahndet. Der Mann verkenne die von ihm ausgehende Gefahr und sei daher zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. Das Gericht bestätigte damit den von den Behörden angeordneten Entzug der Fahrerlaubnis. (Az.: 4 L 271.12) djd/ dmd/AXA


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