Keine Fahrerlaubnis bei Magersucht.
Gerichtsurteil:
Bei Krankheiten, die in den Anlagen zur Fahrerlaubnisverordnung nicht genannt sind, hier: Magersucht, liegt es im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde, Gutachten über die Fahreignung einzuholen, wenn daran berechtigte Zweifel bestehen. Im Falle der Weigerung, dieses Gutachten beizubringen, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. jlp
So entschied das Verwaltungsgericht in Stade, Az.: 1 A 1865/02
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.