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Fahrerlaubnisverordnung

Keine Fahrerlaubnis bei Magersucht.

Gerichtsurteil:

Bei Krankheiten, die in den Anlagen zur Fahrerlaubnisverordnung nicht genannt sind, hier: Magersucht, liegt es im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde, Gutachten über die Fahreignung einzuholen, wenn daran berechtigte Zweifel bestehen. Im Falle der Weigerung, dieses Gutachten beizubringen, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. jlp

So entschied das Verwaltungsgericht in Stade, Az.: 1 A 1865/02


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