Sie sind hier:   Startseite / Fahrtraining auf einer Rennstrecke

Fahrtraining auf einer Rennstrecke

Ein Fahrtraining auf einer Grand Prix-Strecke, bei dem die Teilnehmer nicht gegeneinander antreten oder gegen die Zeitmessung fahren, ist keine „Fahrveranstaltung“.

Ein Fahrtraining auf einer Grand Prix-Strecke, bei dem die Teilnehmer nicht gegeneinander antreten oder gegen die Zeitmessung fahren, ist keine „Fahrveranstaltung“. Die in den Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen der Fahrzeugkaskoversicherung angef?hrte „Rennklausel“ greift nicht ein. Die Kaskoversicherung muss deshalb f?r ein beim Fahrtraining verunfalltes Fahrzeug Schadenersatz leisten. Ausschlaggebend ist, dass die einzelnen Fahrtrainingsteilnehmer nicht gegeneinander fahren und dass die Rundenzeiten auch nicht gemessen werden. Allein die Trainingsvorgabe, „am pers?nlichen Limit auf der Ideallinie“ zu fahren, reicht nicht aus, um die ?bungsfahrt als Rennen einzustufen.

Oberlandesgericht K?ln, Az.: 9 U 76/06


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben