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Fahrverbot – Führerscheinentzug bei Wiederholungstätern

Liegen also schon einschl?gige Vorwarnungen vor, hat der Richter das Fahrverbot als Denkzettel- und Besinnungsma?nahme anzuwenden.

Wurde ein Fahrzeugf?hrer in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Verst??en im Stra?enverkehr zu einem Bu?geld verurteilt und wurde dabei von der Auferlegung eines Fahrverbotes jeweils abgesehen, so ist bei einem weiteren Verkehrsversto? eine eingehende richterliche Pr?fung notwendig, wenn im Wiederholungsfall erneut ein Fahrverbot nicht zur Anwendung kommen soll.

Dabei reicht es nicht aus, wenn der Richter nur die berufliche Situation des Betroffenen w?rdigt. Vielmehr muss der Richter diese berufliche Situation und die Folgen eines Fahrverbotes bzw. F?hrerscheinentzuges einer kritischen Pr?fung unterziehen. Liegen also schon einschl?gige Vorwarnungen vor, hat der Richter das Fahrverbot als Denkzettel- und Besinnungsma?nahme anzuwenden.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 2 Ss OWi 656/06


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