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Fahrverbot und Berufsexistenz

Das Gericht ist im Regelfall verpflichtet, einem Fahrzeugführer, der das Rotlicht einer Ampelanlage missachtet hat, eine Regelgeldbuße wie auch ein einmonatiges Fahrverbot aufzuerlegen.

Dieses Fahrverbot ist selbst dann notwendig, wenn der Fahrzeugführer arbeitsrechtliche Schwierigkeiten zu erwarten hat.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in diesem Fall der Arbeitnehmer durch seinen Urlaubsanspruch von 23 Urlaubstagen das Fahrverbot weitestgehend kompensieren kann, sodass ihn auch keine arbeitsrechtliche Kündigung erwartet. jlp

So entschied das Oberlandesgericht Hamm, Az.: 2SsOWi 29/08


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