Sie sind hier:   Startseite / Falsche Sparsamkeit – Dunkelheit ohne ausreichende Sicht

Falsche Sparsamkeit – Dunkelheit ohne ausreichende Sicht

Zeitweilige Abschaltung der Straßenbeleuchtung bedeutet Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

Die Gemeinde verletzt ihre Verkehrssicherungspflicht, wenn die zeitweilige Abschaltung der Straßenbeleuchtung aus Gründen der Ersparnis dazu führt, dass Pflanzkübel auf dem Gehweg, die verkehrstechnische Aufgaben oder dekorative Zwecke erfüllen sollen, für Fußgänger des Nachts nicht mehr hinreichend erkennbar sind und deshalb eine Verletzungsgefahr darstellen. Allerdings muss sich ein geschädigter Fußgänger, der über einen solchen Kübel zu Fall gekommen ist, ein Mitverschulden entgegenhalten lassen, wenn er sich bei tiefer Dunkelheit ohne ausreichende Sicht nicht vorsichtig seinen Weg ertastet.djd

So entschied das Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 U 102/05


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben