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Generelles Handyverbot im Auto vor roter Ampel

Gerichtsurteil: Generelles Handyverbot im Auto gilt auch vor roten Ampeln. Das Oberlandesgericht Hamm hat alleine schon das Benutzen eines Handys w?hrend des F?hrens eines Autos verboten. Das Urteil bezieht sich nicht nur auf die Nutzung w?hrend der Fahrt, sondern auch auf den Ruhezustand, z.B. vor einer roten Ampel.

Bedingt durch das Urteil hat der ACE (Auto Club Europa) s?mtliche Autofahrer darauf hingewiesen, dem amtlichen Urteil Folge zu leisten, da alleine schon das Halten eines Handys w?hrend der Fahrt als Benutzen ausgelegt werden k?nnte.
Autofahrer, die mit einem Handy am Steuer erwischt werden, m?ssen mit einem Bu?geld von 40 Euro rechnen. Das Vergehen wird dabei als Ordnungswidrigkeit eingestuft.
Quelle: www.chip.de


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