Sie sind hier:   Startseite / Gesetzliche Vorschrift – Helmpflicht für Radfahrer?

Gesetzliche Vorschrift – Helmpflicht für Radfahrer?

Zwar hat der Radsportweltverband UCI 2004 die Helmpflicht bei Profi-Radsportveranstaltungen eingeführt, doch gibt es keine gesetzliche Vorschrift, generell beim Radfahren einen Schutzhelm zu tragen.

Nun doch Helmpflicht für Radfahrer?
KS: Guter Kopfschutz ist beim Radeln immer sinnvoll
Allerdings ist das nach Ansicht des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) eine wichtige und sinnvolle Schutzmaßnahme, denn der Kopf ist bei einem Sturz am meisten gefährdet.

Nachdenklich stimmt ein 2007 obergerichtlich entschiedener Fall, bei dem ein Hobbyradler auf einer schmalen, unübersichtlichen Dorfstraße mit circa 30 bis 40 km/h unterwegs war. Wegen eines entgegenkommenden Traktors stürzte er beim Bremsen. Aufgrund groben Eigenverschuldens verweigerte das Gericht ihm Schadenersatz und Schmerzensgeld aus der Betriebsgefahr des Traktors. Es bemängelte nicht nur das unangepasste Verkehrsverhalten des Radlers, sondern insbesondere auch den Verzicht auf einen Schutzhelm. Dieser – so das Gericht – hätte möglicherweise die schweren Kopfverletzungen verhindern oder zumindest minimieren können.

Aus dem Urteilsspruch, meinte ein Sprecher des KS, lasse sich eine „zivilrechtlich bedingte Helmpflicht“ ableiten. Das gelte jedoch nur für Radfahrer, die ihr Rad trainingsorientiert und dabei üblicherweise mit hoher Geschwindigkeit als Sportgerät benutzen, um gesundheitliche und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

Der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist mit 450.000 Mitgliedern einer der vier großen Automobilclubs in Deutschland. Mit seinen Töchtern Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in zehn Bezirksdirektionen sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei circa 75 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben