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Gültigkeit – EU Führerschein

Ein Führerschein aus einem EU Mitgliedsstaat darf die Nutzung der Fahrerlaubnis auf deutschen Straßen nicht untersagt werden wenn keine neuen Eignungszweifel nach der Neuerteilung bekannt wurden.

Auch dann nicht wenn hierzulande die Fahrerlaubnis zuvor wegen einer Alkoholfahrt entzogen wurde und zur Wiedererteilung ein positives MPU Gutachten zur Auflage gemacht wurde.

Eine Grundvoraussetzung zur Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist die Wohnsitznahme nach den geltenden Gesetzen und Verwaltungsvorschriften des Führerscheinausstellenden EU-Landes. Aufgrund des Niederlassungsrecht und der Niederlassung´s-Freiheit kann ein jeder Bürger einen oder mehre Wohnsitze im EU-Raum nehmen ohne dies seinem Staatsbürgerschaft-Geber zu begründen. Des weiteren darf keine Sperrfrist zur Nutzung der Fahrerlaubnis bestehen.

Deutsche Verkehrsbehörden bemängeln die Kooperationsbereitschaft mit den EU Mitgliedsstaaten die nach wie vor die Aushändigung einer Fahrerlaubnis an Führerschein-Touristen ermöglichen. Bislang kann nur das Kraftfahrtbundesamt eine Anfrage an das Führerscheinausstellende Land richten und anfragen ob die Fahrerlaubnis-Erteilung rechtens war. Jedoch werden in der Regel die Anfragen der deutschen Behörden nur ungenügend berücksichtigt, klagt das Kraftfahrtbundesamt. Dem Führerscheintourismus wird wohl nur durch die Umsetzung der 3. Führerscheinrichtline beizukommen sein.
www.europa-fahrerlaubnis.com


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