F?r jeden Sonderfall gibt es ein neues Urteil: Jetzt klagte ein Autofahrer, der mit dem Handy telefoniert hatte, erfolgreich gegen das Bu?geld.
Der Fall: Ein Auto stand vor einer roten Ampel, der Fahrer hatte den Motor abgestellt und telefonierte mit dem Handy, das gab 40 Euro Bu?geld. Der Mann klagte, vergeblich – er h?tte ja nicht wissen k?nnen, wann es an der Ampel weiter gehe, sagte der Richter. Das Oberlandesgericht Bamberg aber entschied: Wenn der Fahrer h?tte fahren wollen, h?tte er den Motor erst wieder starten m?ssen. Da er das nicht gemacht habe, k?nne er auch nicht bestraft werden (Az.: 3 Ss OWi 1050/06).
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