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Handynutzungsverbot: Darf man das Handy beim Autofahren weiterreichen?

Reicht ein Fahrer im Auto sein Mobiltelefon an einen Mitfahrer weiter, so verstößt er damit

nicht gegen das Handy-Nutzungsverbot während der Fahrt. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az. III-1 Rbs 284/14). Im verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin ihr klingelndes Handy aus der Handtasche genommen und ohne auf das Display zu schauen, ihrem Beifahrer übergeben.
Die Polizei warf ihr vor, das Handy am Steuer benutzt zu haben und verhängte eine Strafe von 40 Euro.
Dagegen wendete die Frau ein, dass sie das Gerät nicht aktiv genutzt habe. Und dieser Argumentation folgten auch die Richter. Das bloße in die Hand nehmen eines klingelnden Handys stelle noch keine Nutzung dar. Das Weglegen des Handys sei in diesem Fall genauso zu beurteilen, wie ein beliebig anderer Gegenstand im Auto, der zur Seite gelegt wird. „Hätte die Fahrerin das Handy aufgenommen und zum Beispiel den Anruf weggedrückt, würde das als Benutzung zählen und könnte auch sanktioniert werden“, erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Deutschen Anwaltshotline. mid/ts


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