Sie sind hier:   Startseite / Harley-Davidson: Kleineres Nummernschild abgelehnt

Harley-Davidson: Kleineres Nummernschild abgelehnt

Der Halter einer Harley-Davidson mit einer zul?ssigen H?chstgeschwindigkeit von 151 km/h hat keinen Anspruch auf die Anbringung eines verkleinerten Kennzeichens an seinem Fahrzeug. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Harley-Besitzer hatte bei der Stra?enverkehrsbeh?rde die Erteilung eines verkleinerten Kennzeichens f?r sein Motorrad beantragt, da das ?bliche Kennzeichen zu gro? sei. Die nach Ablehnung dieses Antrages erhobene Klage hat bereits das Verwaltungsgericht abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht best?tigte nun diese Entscheidung.

Nach den stra?enverkehrsrechtlichen Vorschriften seien verkleinerte Kennzeichen ausnahmsweise nur an Motorr?dern mit einer H?chstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h zul?ssig. An schnelleren Fahrzeugen m?ssten grunds?tzlich die vorschriftsm??igen gr??eren Kennzeichen angebracht werden. Dies diene der Lesbarkeit der Schilder und damit der Verkehrssicherheit. Der Kl?ger, dessen Motorrad eine H?chstgeschwindigkeit von 151 km/h erreiche, m?sse deshalb sein Fahrzeug so umbauen, dass das vorschriftsm??ige Kennzeichen angebracht werden k?nne. Dies sei technisch m?glich und der finanzielle Aufwand in H?he von ca. 500 Euro sei ihm auch zumutbar, so das Oberverwaltungsgericht.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 7 A 10754/06.OVG


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben