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Harte Strafen in Italien – Motorradfahrer aufgepasst

Kein Pardon bei falschem Helm – Harte Strafen in Italien – ADAC: Motorradfahrer sollten sich im Urlaub strikt an die Regeln halten

Schon f?r relativ harmlose ?bertretungen m?ssen Motorradfahrer in Italien mit drakonischen Strafen rechnen. Neben hohen Bu?geldern droht die Beschlagnahme des Motorrades f?r 60 Tage, im Wiederholungsfall f?r 90 Tage. Davon betroffen sind nach Angaben des ADAC auch Biker aus Deutschland, die ihren Urlaub in Italien verbringen. Insbesondere Verst??e gegen die Helmpflicht fallen unter diese Ma?nahme. F?r den Motorradentzug gen?gt es, wenn zwar ein Helm getragen wird, dieser aber nicht der geforderten Norm ECE 22 entspricht. Auch wenn der Beifahrer unbehelmt f?hrt, droht die Wegnahme des Fahrzeugs.

Ebenso hart reagieren die Beh?rden bei Fehlverhalten am Lenker eines Motorrades. Nur wer korrekt auf der Maschine sitzt und mit beiden H?nden lenkt, bleibt ungeschoren. Schon ein sportliches Abheben des Vorderrades beim Beschleunigen kann als Fehlverhalten gedeutet werden und Motorradentzug nach sich ziehen.

Minderj?hrige Kraftfahrer d?rfen auch auf Maschinen, die f?r zwei Personen zugelassen sind, nur alleine fahren. Der Fahrer riskiert Bu?geld und Beschlagnahme, wenn er einen Sozius mitnimmt. Wer an seinem Kleinkraftrad herumbastelt um es schneller zu machen, steht als m?glicher Kandidat f?r Motorradentzug ebenfalls ganz oben auf der Liste. Keine Beschlagnahme, daf?r aber extrem hohe Bu?gelder zwischen 36 und 1485 Euro drohen Rasern.

Die italienischen Beh?rden erhoffen sich von diesen drastischen Strafen eine Verbesserung bei den Unfallzahlen motorisierter Zweir?der. Die Beschlagnahme ist ?brigens nicht mit einem Fahrverbot gleichzusetzen. Der Betroffene darf jederzeit mit einem anderen Motorrad weiterfahren. Der ADAC empfiehlt deutschen Urlaubern, die von einer Beschlagnahme ihrer Maschine betroffen sind, unbedingt den fachm?nnischen Rat eines Anwalts einzuholen.

ADAC


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