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Illegale Autorennen werden teuer

Eine explizite Absprache der Beteiligten für ein Autorennen ist für eine Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nicht notwendig. Fahren mehrere Autos im öffentlichen Straßenverkehr mit hoher Geschwindigkeit längere Zeit hintereinander her und versuchen einander zu überholen,

handelt es sich auch ohne Absprache um ein illegales Rennen und ist somit strafbar. So hat das Oberlandesgericht Hamm geurteilt (Az. 1 RBs 24/13).
Im verhandelten Fall hatten Zeugen einen Pulk von mindestens vier Fahrzeugen beobachtet, der mehrfach bei hoher Geschwindigkeit im Kreis gefahren war, wobei die Autos immer wieder stark beschleunigten. Zwar bestritt der 24-jährige Angeklagte die Teilnahme an einem Rennen – er und seine Freunde hätten sich bloß getroffen, um die getunten Fahrzeuge zu präsentieren – das wies das Gericht jedoch als unglaubhaft zurück. Das von den Zeugen beobachtete Fahrverhalten spricht laut der Deutschen Anwaltshotline aber eindeutig für ein verbotenes Rennen im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Daher bestätigte das Gericht ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. ts/mid


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