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Kein Blindflug – Auto von Eis und Schnee befreien

Bei „Blindflug“ drohen strafrechtliche Folgen auch noch Regressforderungen der Versicherungen. Diese können in Einzelfällen bis zu 10.000 Euro betragen.

TÜV Rheinland warnt: Auto vollständig von Eis und Schnee befreien
Wenn der Schnee Zentimeter hoch auf dem Pkw liegt, die Straßen rutschig und die Autoscheiben vereist sind, gibt es einige wichtige Tipps, die jeder Fahrer vor dem Start beachten sollte – zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer ebenso wie im eigenen Interesse.

Das wichtigste: Vor dem Fahrantritt muss das Fahrzeug komplett von Schnee und Eis befreit werden, auch Dach und Kühlerhaube! Es reicht nicht aus, lediglich die Scheiben frei zu kratzen oder ein Guckloch zu enteisen. „Dann irrt man im Blindflug und wie in einem U-Boot über die Straße. Obendrein riskiert man neben strafrechtlichen Folgen auch noch Regressforderungen der Versicherungen. Diese können in Einzelfällen bis zu 10.000 Euro betragen“, warnt Hans-Ulrich Sander, Auto-Experte beim TÜV Rheinland. Nicht nur die Scheiben müssen vollständig eisfrei sein, sondern ebenso Scheinwerfer, Blinker, Kennzeichen, Hauben und Dach. Andernfalls wird der nachfolgende Verkehr durch herunterwehenden Schnee behindert oder beim Antauen und Bremsen kann die eigene Sicht durch Herunterrutschen des Schnees komplett verloren gehen. Dann fährt man blind.

Zudem immer die Klimaanlage einschalten – auch bei Minusgraden im Winter. Die Klimaanlage trocknet die Luft im Fahrzeug und ihre Benutzung führt dazu, dass beschlagene Scheiben (Front- und Seitenscheiben) schnell wieder durchsichtig werden. Für die Heckscheibe sollte die Heckscheiben-Heizung betätigt werden.

Wichtig ist es ferner, angemessene Bekleidung zu tragen: dicke Mäntel und Jacken, Pudelmützen, Fellkappen und klobige Schuhe sind im Fahrzeug nicht nur überflüssig, sondern auch gefährlich. Durch die dicke Bekleidung wird die Wirkung des Sicherheitsgurtes gemindert und mitunter werden die eigenen Sichtverhältnisse behindert sowie die Beweglichkeit eingeschränkt.

Auch für Lkw-Fahrer gilt im Übrigen die Pflicht zum „Schneeräumen“: Vor dem Start muss der Fahrer kontrollieren, ob das Dach oder die Plane vereist sind. Schnee und Eis müssen unbedingt entfernt werden, damit sie nicht während der Fahrt vom Dach fliegen und andere Fahrzeuge beschädigen oder zu einem schlimmen Verkehrsunfall führen. Eine herunterfallende Eisplatte durchschlägt bei 50 km/h eine Frontscheibe spielend.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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