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Klare Sicht im Winter

Der Gesetzgeber (§ 23 Abs. 1 Satz 1 StVO) gibt eindeutig vor, klare Durchsicht, speziell durch die Frontscheibe und die vorderen Seitenscheiben, zu gewährleisten.

Wie jedes Jahr im Winter kämpfen viele Autofahrer mit dem Problem vereister oder beschlagener Autoscheiben und immer noch fahren einige los, ohne für einen klaren Durchblick zu sorgen.

In diesen Fällen gibt der Gesetzgeber (§ 23 Abs. 1 Satz 1 StVO) aber eindeutig vor, die klare Durchsicht, speziell durch die Frontscheibe und die vorderen Seitenscheiben, zu gewährleisten. Das ist auch verständlich, da der Fahrzeugführer 90% seiner Informationen visuell, also durch die Scheiben aufnimmt. Das gleiche gilt für beschlagene oder vereiste Heckscheiben, sofern kein zweiter Außenspiegel vorhanden ist.

Um den vorschriftsmäßigen Zustand herzustellen, müssen die Scheiben von Eis, Schnee und Schmutz befreit werden. Das gilt auch für Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen.

Trotz relativ harter Oberfläche, können Schmutzpartikel und unsachgemäße Handhabung von Reinigungsmitteln zu störenden Kratzern oder Beschädigungen führen. Grundsätzlich sollten alle Scheiben regelmäßig gereinigt werden. Je sauberer, desto weniger Feuchtigkeit kann auf der Fläche anhaften. Wenn Eiskratzen nicht vermieden werden kann, schaben Sie mit möglichst wenig Druck in die Richtung, die die größte Auflagefläche für den Eiskratzer bietet, meist quer zur Scheibe. Vermeiden Sie dabei schnelle und ruckartige Bewegungen in verschiedene Richtungen.

Verwenden Sie grundsätzlich keine Eiskratzer mit einer Aluminiumkante. Das kann neben tiefen Kratzern auch zu Metallabrieb führen, der nur mit professionellen Mitteln entfernt werden kann.

Gießen Sie nie warmes oder gar heißes Wasser auf die Scheiben. Das kann, speziell bei älteren Gläsern mit höherem Verschleiß, zum Bruch der Scheibe führen. Das gleiche gilt auch für partielle Erwärmungen durch elektrisch betriebene Heizaufsätze.

Die besten Möglichkeiten, die Scheiben vor Vereisung zu schützen, sind wie folgt:

1. Abdecken der Scheiben des abgestellten Fahrzeugs mit einer speziell beschichten Folie (keine Pappe).

2. Auftragen einer professionellen wasserabweisenden Beschichtung (siehe auch BVA-Bericht zum Thema „Oberflächenversiegelung“)

3. Einsatz heizbarer Frontscheiben (ob diese nachgerüstet werden können, ist mit Ihrer Autoglaserei oder einem Fachbetrieb zu klären).

BVA / Bundesverband Autoglaser e. V.
www.bv-autoglaser.de


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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