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Knöllchen aus dem Ausland zügig bezahlen

Was müssen Sie beachten, wenn Sie ein Knöllchen aus dem Ausland erhalten? Am besten sofort bezahlen:

„Knöllchen“ im Ausland: Bitte zügig zahlen
Für viele Autofahrer sind „Knöllchen“ im Ausland nicht mehr als ein nettes Urlaubsandenken. Doch das ist ein fataler Irrtum: Seit 2010 können Strafen aus EU-Staaten auch in Deutschland vollstreckt werden. Der ADAC rät deshalb den deutschen Autofahrern, Bußgeldbescheide wegen Verkehrssünden in anderen europäischen Ländern, wie zum Beispiel falsches Parken oder zu schnelles Fahren, nicht zu ignorieren. Stattdessen sollten die Autofahrer die Strafzettel auf Plausibilität prüfen und danach zügig bezahlen. Ausnahme: Bei fehlerhaften oder offenkundig zu hohen Bußgeldbescheiden empfehlen die Experten, unverzüglich Einspruch einzulegen und juristischen Beistand zu suchen.
Vollstreckt werden Strafen aus dem EU-Ausland ab einer sogenannten „Bagatellgrenze“ von 70 Euro. Diese Grenze gilt für das Bußgeld zuzüglich der Verwaltungskosten, sodass auch Strafen deutlich unter 70 Euro geahndet werden können. Eingetrieben werden grundsätzlich nur Geldbeträge: Ein im Ausland fälliges Fahrverbot ist ausschließlich in dem jeweiligen Land durchsetzbar. Auch Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht.
Die EU-Staaten sind unterschiedlich konsequent, wenn es um die Vollstreckung der Bußgelder geht. Während zum Beispiel die Niederlande Bußgelder grundsätzlich in Deutschland durch das zuständige Bundesamt für Justiz eintreiben lassen, haben Griechenland, Italien und Irland den entsprechenden „EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung“ noch nicht umgesetzt. Eine Vollstreckung von Bußgeldern aus diesen Ländern findet daher noch nicht statt. Dennoch lohnt es sich, freiwillig zu bezahlen: Reisende, die Bußgeldbescheide aus dem Ausland offen haben, droht beim nächsten Urlaub im selben Land möglicherweise eine böse Überraschung.
Rechtskräftige Bußgeldbescheide verjähren in Italien zum Beispiel erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren. Zu einer späteren Vollstreckung der Buße im Ausland kann es beispielsweise kommen, wenn Urlauber bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden. Auch bei der Passkontrolle am Flughafen des Ziellandes fallen säumige Zahler häufig auf. mid/rlo
Bildunterschrift: mid Düsseldorf – Deutsche Autofahrer sollten auch im Ausland verhängte Bußgelder begleichen. Denn kommt der Fahrer beim nächsten Urlaub in eine Verkehrskontrolle, fällt der säumige Sünder meist auf; und dann droht Ärger.


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