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Koksender Linien-Busfahrer

Ein Busfahrer, der unter dem Einfluss von Drogen oder Betäubungsmitteln am Steuer eines öffentlichen

Verkehrsmittels erwischt wird, ist unbestreitbar fahrdienstuntauglich und sofort zu entlassen. Für den schwerwiegenden Verdacht reicht das positive Ergebnis eines Kokain-Urinschnelltests durch eine Polizeistreife aus. Das hat das Arbeitsgericht Berlin (Az. 31 Ca 13626/12) entschieden.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, war bei der Polizei der Anruf einer Frau eingegangen, der Fahrer der Buslinie, mit der sie gerade unterwegs gewesen war, hätte schon zwei Kreuzungen bei Rot überfahren, einen Radfahrer in gefährlicher Weise bedrängt und die Passagiere, die ihn auf seinen Fahrstil ansprachen, aufs Übelste beschimpft. Woraufhin die von der Polizei informierte Einsatzleitung den Bus per Funk an der nächsten Haltstelle zwangsstoppen ließ, wo auch schon ein Blaulichtwagen wartete. Die Beamten stellte bei dem Fahrer zwar keine Alkohol im Blut fest, dafür aber Kokain im Urin, und beschlagnahmten sofort dessen Fahrerlaubnis.

Grund genug für die Berliner Verkehrsbetriebe, dem Mann nach einer entsprechenden Anhörung fristlos zu kündigen. In dem Personalgespräch gab er zu, am Wochenende mit Freunden gekokst zu haben. Allerdings zog er diese Aussage später zurück und bestritt von Anfang an die sein Fahrverhalten betreffenden Vorwürfe. Die Stimmung sei an diesem Tag im Bus einfach gereizt gewesen, da die Klimaanlage nicht funktioniert habe. Und in der Hitze wäre auch der Drogenschnelltest für den Konsum von Kokain wohl eher ein Witz gewesen, zumal das strafrechtliche Verfahren gegen ihn später eingestellt wurde. Was er jetzt auch von dem Kündigungsverfahren erwarte.

Eine Hoffnung, die das Gericht jedoch enttäuschen musste. Der Verdacht gegen ihn sei schwerwiegend. „Ein Busfahrer, der ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss im öffentlichen Straßenverkehr mit Fahrgästen führt, verstößt gegen elementare Hauptleistungspflichten“, erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Bereits der schwerwiegende Verdacht einer solchen Handlung aber rechtfertigt die Verdachtskündigung.

Zumal die Indizien gegen den Busfahrer sprechen – nicht nur der positive Drogenschnelltest, sondern der Meldebucheintrag der von den Fahrgästen alarmierten Einsatzleitung. www.anwaltshotline.de


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