Beurteilung der Kraftfahreignung bei gelegentlichem oder regelmäßigem Konsum von Cannabis
Haaranalysewerte bei Cannabiskonsum
Werden bei einer Haaranalyse Werte von Tetrahydrocannabinol (THC) gemessen, die innerhalb der Spanne von 0,1 bis 1,0 ng/mg Haar liegen (im vorliegenden Fall: 0,14 ng/mg), so lässt dies mangels einer zuverlässigen bzw. wissenschaftlich gesicherten Wechselbeziehung zwischen Aufnahmemenge und Konzentration des Wirkstoffes im Haar keinen Rückschluss darauf zu, ob der Proband nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben zur Beurteilung der Kraftfahreignung nur gelegentlicher oder regelmäßiger Konsument von Cannabis ist. jlp
Entscheidung des Verwaltungsgericht in Saarlouis, Az.: 10 L 1915
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