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Krankheit bedeutet nicht zwangsläufig Fahruntauglichkeit

Krank am Steuer: (Rechtliche) Nebenwirkungen vermeiden
Krankheit bedeutet nicht zwangsl?ufig Fahruntauglichkeit. Aber schon Beschwerden wie starke Kopfschmerzen oder eine schwere Erk?ltung k?nnen das Reaktionsverm?gen vermindern. Verkehrsteilnehmer haben aber grunds?tzlich die Pflicht, ihre Fahrtauglichkeit selbst zu ?berpr?fen, um die Sicherheit im Stra?enverkehr zu gew?hrleisten, so der Gesetzgeber. Deshalb stellt sich die Frage, wann darf ich mich ans Steuer setzen, wann nicht? Was bedeutet das f?r chronisch Kranke oder f?r Autofahrer mit Gipsfu?? Der T?V S?D hat Antworten dazu zusammengestellt.

Selbst in eher harmlosen F?llen raten die Experten, sich vor der Fahrt kritisch selbst zu pr?fen: Bin ich ausreichend fit f?rs Fahren? Die Pflicht zur kritischen Eigenbefragung gilt erst recht bei zeitweiligen Behinderungen der Bewegungsf?higkeit. Zwar besteht bei Gipsfu?, St?tzverband oder Kr?cken kein generelles Fahrverbot, der Fahrer muss aber zum Beispiel in der Lage sein, den Wagen jederzeit rechtzeitig zu bremsen. Bei Bedenken lieber H?nde weg vom Steuer, denn grobe Fahrl?ssigkeit und Vorsatz kosten im Fall der F?lle den Versicherungsschutz.
Medikamente k?nnen die Fitness am Steuer erheblich einschr?nken, besonders wenn mehrere Pr?parate gleichzeitig notwendig sind. Hier empfiehlt es sich immer, den Arzt zu fragen, der die Medikamente verordnet hat. Er kennt die (Wechsel-)Wirkungen der Mittel. In Ausnahmef?llen kann der Mediziner sogar trotz einschr?nkender Pr?parate eine bedingte Fahrt?chtigkeit attestieren. Doch auch wenn der Arzt gr?nes Licht gibt, gilt: Wer sich nach der Einnahme von Medikamenten m?de oder unkonzentriert f?hlt, sollte das Auto besser stehen lassen.
Eine Zuckerkrankheit ist kein zwingender Grund, auf das Autofahren zu verzichten. Dringend zu empfehlen ist aber ein ?rztliches Beratungsgespr?ch. Wer gerade von seinem Diabetes erfahren hat, sollte zumindest so lange nicht an Steuer, bis er gut auf die Medikamente eingestellt ist Denn Unterzucker w?hrend einer Autofahrt kann lebensgef?hrliche Situationen heraufbeschw?ren. Es empfiehlt sich f?r Diabetiker, etwa alle zwei Stunden eine Blutzuckerprobe machen, f?r alle F?lle ausreichende Mengen schnell wirksamer Kohlenhydrate wie Trauben- oder W?rfelzucker in Griffn?he bereit halten. Au?erdem mitf?hren: Blutzuckerstreifen oder Blutzuckertestger?t, Diabetikerausweis, Insulin, Spritzen  und wenn n?tig Glukagon.
Wie geht es nach schweren Erkrankungen wie Herzinfarkt und Schlaganfall oder w?hrend einer Schmerztherapie mit dem Autofahren weiter? Die spezielle Untersuchung „Fitness-Check/KONDIAG“ von T?V S?D liefert hier eine Entscheidungsgrundlage. ?rzte und Psychologen setzen sich ausf?hrlich mit dem Krankheitsbild und der Leistungsf?higkeit des Patienten auseinander. Auch eine Probefahrt in Begleitung der Experten ist m?glich. Am Ende erh?lt der Untersuchte einen ausf?hrlichen Bericht und eine eindeutige Empfehlung. Das Ergebnis unterliegt nat?rlich der Schweigepflicht.
Wollen Menschen mit Behinderung die Fahrerlaubnis erwerben, kann die Beh?rde zun?chst ein Eignungsgutachten fordern. Fachleute stellen dabei fest, ob und mit welchen technischen Hilfsmitteln ein sicheres Fahren m?glich ist. Dies wird nach bestandener Pr?fung im F?hrerschein eingetragen. Tritt eine Behinderung nach dem Erwerb des F?hrerscheins ein, so r?t T?V S?D ebenfalls zu einem Gutachten, damit der Versicherungsschutz nicht verloren geht.Quelle: Autoreporter


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