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Ladungssicherung – häufig immer noch ein Stiefkind

Jeden Tag ereignen sich auf Deutschlands Straßen mehr als 100 Unfälle, an denen Lkws oder Transporter beteiligt sind.

Rund 20 Prozent dieser Karambolagen seien direkt oder indirekt auf eine mangelhaft gesicherte Ladung zurückzuführen, sagen die Experten und sind dabei noch sehr zurückhaltend. Denn da es keine bundesweite Statistik gibt, zahlreiche Unfälle auch durch Unkenntnis der aufnehmenden Polizisten einfach dem beliebten Gummigrund „überhöhte Geschwindigkeit“ zugeordnet werden, ist die Dunkelziffer hoch. Weitestgehend unberührt von diesen höchstwahrscheinlich viel zu niedrigen Unfallzahlen bleibt das Problem, das jeder Autofahrer durch die Radiomeldungen: „Vorsicht, Gefahrenstelle. Zwischen den Anschlussstellen ABC und XYZ liegen Gegenstände auf der Fahrbahn!“, kennt. Auch hier gibt es keine bundesweite Auflistung. Doch z.B. Zahlen von der Verkehrsdirektion Köln mit einem Autobahnnetz von 540 Kilometern machen mehr als nachdenklich. 2006 mussten dort 5.637 Einsätze gefahren werden, um Gegenstände oder Ladung von der Autobahn aufzusammeln. Wer weiß, wie das häufig vor sich geht, hält die Aussage: „zum Teil unter Lebensgefahr für die eingesetzten Beamten“, nicht für übertrieben. Die Entfernung von Zurrgurten, Kartons, Fliesen oder Brettern – laut Polizeiaussagen gibt es fast nichts, was nicht auf der Fahrbahn landet – kann eben nicht immer erst dann durchgeführt werden, wenn ausreichende Absicherungsmaßnahmen getroffen wurden. Und bei den „Verlierern“ handelt es sich bei Weitem nicht immer um gewerbsmäßige Transportfahrer. Stichproben auf Baumärkten erbrachten u.a. das Ergebnis, dass rund 90 Prozent der Kunden ihr eingekauftes, teilweise sperriges Gut nicht richtig in ihrem Auto verstauen würden. Rechnet man die Kölner Zahlen auf das gesamte deutsche Autobahnnetz mit seinen rund 12.000 Kilometern hoch, kommt man übrigens jährlich auf 125.000 solcher Einsätze. Dabei ist die Rechtslage mehr als eindeutig. Seit dem 1. Januar 2006 heißt es im neu gefassten Paragrafen 22, Absatz 1, der StVO nämlich: „Die Ladung, einschließlich der Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen, sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“ Der letzte Satz stellt die eigentliche Präzisierung dar, denn die anerkannten Regeln der Technik beziehen sich auf verschiedene DIN- und EN-Normen und vor allem auf die VDI-Richtlinie 2700: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen, wobei Fahrzeughalter, Verlader und Fahrer gleichermaßen in die Pflicht genommen sind. Trotz diverser Aufklärungskampagnen und Schulungsangebote, um sich mit der zugegebenermaßen schwierigen, weil vielschichtigen Materie vertraut zu machen, hat sich dies aber offensichtlich noch nicht so richtig herumgesprochen, wie jetzt auf dem von der Dekra und dem VDI am Eurospeedway Lausitz durchgeführten Symposium „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ wieder deutlich wurde. Und das beileibe nicht nur bei den Brummifahrern aus osteuropäischen Ländern. Die Liste der Ausreden und Scheinargumente ist dabei lang: „Der (z.B. ein Bagger) ist so schwer, da bewegt sich nichts.“, „Ich fahre vorausschauend, da brauche ich die Ladung nicht zu sichern.“, „Ich fahre doch nur vier Kilometer.“, „Ich fahre schon Jahrzehnte so, und nie ist etwas passiert.“ – Beispiele der besonders Schwerfälligen. Doch auch diejenigen, die ihre Ladung ungenügend oder schlicht falsch gesichert oder nicht vor Antritt der Fahrt gecheckt haben, ob der Verlader ein Profi war, sind bei den zahlreicher gewordenen, aber längst noch nicht ausreichenden Kontrollen dran: Nachsichern oder im schlimmeren Fall Umladen müssen auch sie. Und neben verpassten Terminen und happigen Kosten – wenn beispielsweise ein Kran bestellt werden muss – gibt es noch Bußgeldstrafen und bis zu drei Punkte in Flensburg. Und das nicht nur für den Fahrer, sondern auch für den Verlader und gegebenenfalls den Halter/Unternehmer. Der möchte in der Regel zwar gern alle Verantwortung abschieben, ist aber auf jeden Fall dran, wenn er z.B. ein Fahrzeug einsetzt, das für den Transport bestimmter Güter gar nicht geeignet ist. Und das soll gar nicht so selten passieren – Hunderte von zerbrochenen Getränkeflaschen auf der Autobahn sind beispielsweise eine Folge. Dabei bieten zahlreiche Aufbautenhersteller inzwischen gute und sichere Lösungen für die verschiedenen Ladungsfälle an. Das Problem ist, dass diese natürlich teurer sind als der klassische Standardauflieger, bei dem eine ausreichende Ladungssicherung nur mit erheblichem zeitlichem Mehraufwand und manchmal eben gar nicht möglich ist. Eine Milchmädchen-Rechnung also, da mit einem gut ausgerüsteten Fahrzeug der Aufwand für die Sicherung deutlich reduziert wird und sich die Anfangsinvestition schnell amortisiert. Doch es gab auch Lichtblicke am Lausitzring: Die Teilnehmerzahlen an den Schulungen haben sich deutlich erhöht, die Verpackungshersteller zahlreiche Neuerungen entwickelt, und die Qualität der Ladesicherung hat sich zumindest bei in Deutschland verladenem Transportgut erkennbar verbessert. Dennoch werden derzeit bei den Verkehrskontrollen insgesamt stattliche 25 Prozent Beanstandungen – also bei jedem vierten überprüften Fahrzeug – ausgesprochen. Und bei dem auch in Zukunft weiter ansteigenden Güterverkehr dürfte das Thema Ladungssicherheit trotz aller Aktivitäten und Bemühungen von Organisationen wie Dekra oder Verbänden leider weiter ein Dauerbrenner bleiben.(PS/Hans H. Grassmann)

LKW Auskunft


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