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Ladungssicherungsvorschriften – Unsichere Ladung auf dem Autodach

kommt Ihnen in Österreich teuer zu stehen. Ein Bußgeld bis immerhin 5.000 Euro ist möglich.

In Österreich muss Ladung gut gesichert sein. „Es ist allerdings ein Gerücht, dass neuerdings ein ungesicherter Schirm auf der Hutablage oder ein Einkaufskorb auf dem Beifahrersitz einen Verstoß gegen die Ladungssicherheit darstellt“, klärt Dr. Hubert Tramposch von der Anwalts-kanzlei Tramposch & Partner in Inns-bruck auf. Das Gerücht hat jedoch einen wahren Kern: Die La-dungssicherheit ist in der Liste der drei-zehn Vormerkdelikte aufgeführt. Diese Verkehrsdelikte liegen gerade noch unterhalb der Schwelle zum Führerscheinentzug.

Begangene Vormerkdelikte werden, zusätzlich zur eigentlichen Strafe für den Verkehrsverstoß, für zwei Jahre im Führerscheinregister erfasst. Kommt es innerhalb der zwei Jahre zu drei Vormerkungen, muss der Führerschein für mindestens drei Monate abgegeben werden. „Das betrifft auch deutsche Kraftfahrer. Gegen Autofahrer mit ausländischem Wohnsitz wird dann in Österreich ein Fahrverbot verhängt“, warnt Tramposch, dessen Kanzlei Mitglied im internationalen Beratungsnetzwerk Geneva Group International (GGI) ist.

Eine Geldstrafe bis immerhin 5.000 Euro ist möglich, allein aufgrund eines Verstoßes gegen die Ladungssicherungspflicht. Eine besondere Gefährdung muss nicht gegeben sein. Kommt diese zur mangelhaften Ladungssicherung hinzu, wird ein Vormerkdelikt verwirklicht, es kommt also neben der Verhängung der Geldstrafe zur Vormerkung im Führerscheinregister. „Resultiert aus der mangelhaften Ladungssicherung ein Unfall oder wird die Ladung beschädigt, muss zudem mit zivil- und/oder strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden,“ warnt Tramposch. In der bevorstehenden Reisezeit ist also Vorsicht geboten, sind Boote, Räder und Dachkoffer dann doch wieder zuhauf auf Autodächern montiert auf Österreichs Straßen unterwegs.

Mithilfe der gesetzlichen Ladungsvorschriften soll vor allem verhindert werden, dass Personen durch herabfallende Teile einer Ladung gefährdet oder belästigt werden. Die Pflicht zur geeigneten Sicherung der Ladung trifft sowohl den Fahrer wie den Halter des Fahrzeugs. Außerdem ist die anordnungsbefugte Person in der Pflicht, welche für die Beladung des Fahrzeuges verantwortlich ist.

Die Ladung ist so abzusichern, dass sie nicht ins Rutschen kommt, auch nicht bei einer Vollbremsung. Zudem ist die Fahrweise der Ladung anzupassen. „Mit Fahrrädern auf dem Dachgepäckträger ist eine geringere Geschwindigkeit zu wählen“, rät GGI-Anwalt Tramposch. „Zu beachten ist auch, dass die Ladung niemanden belästigen darf. Blendende Flächen wie Spiegel sind beispielsweise abzudecken.“ Mehr als einen Meter her-ausragende herausragende Ladung ist zu kennzeichnen, bei Dunkelheit durch eine rückstrahlende, rot umrandete Tafel. Die Verantwortung erstreckt sich auch auf das Fahrzeug, etwa durch Anpassen des Reifendrucks oder das regelmäßige Überprüfen und Nachziehen von Zurrgurten. www.riedermedia.de
Dr. Hubert Tramposch, Tramposch & Partner
Franz-Fischer-Straße 17a, A-6020 Innsbruck
www.tramposch-partner.com


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