Sie sind hier:   Startseite / Laser Geschwindigkeitskontrolle – Kein Bußgeld bei falscher Messung

Laser Geschwindigkeitskontrolle – Kein Bußgeld bei falscher Messung

Ein Autofahrer war in eine Geschwindigkeitskontrolle geraten. Nach dem Messergebnis einer Laser-Pistole war er 49 km/h zu schnell – ein Fahrverbot wäre die Folge gewesen.

Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Koblenz hatte die Polizei die vor Inbetriebnahme des Gerätes vorgeschriebene Testmessung aber nicht nach den Vorgaben des Herstellers vorgenommen. Daher befand das OLG, anders als das Amtsgericht, das Messergebnis als «derzeit unbrauchbar». Im neuen Verfahren müsse deshalb ein Gutachter hinzugezogen werden. Das Gericht hob damit die Verurteilung des Autofahrers durch das Amtsgericht Trier auf und verwies die Sache an die Vorinstanz zurück.

Ein Gericht darf sich also nicht auf Geschwindigkeitsmessungen verlassen, wenn die Gebrauchsanweisung einer so genannten Laserpistole nicht befolgt wurde. Gleiches gilt aber auch für andere Meßmethoden. Vielmehr könnte es Messfehler geben, so dass nur mit einem Sachverständigen zu klären ist, ob mit der fehlerhaften Handhabung die Messergebnisse beeinflusst worden sind. Was jedem eigentlich einleuchtet, wird aber in der Praxis selten beachtet. Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) rät Betroffenen deshalb grundsätzlich jedes Messergebnis durch ein Sachverständigenbüro überprüfen zu lassen. Die Kosten hierfür muss übrigens eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernehmen.
www.fachanwalt-hotline.de ausfüllen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben