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Licht- und Warnwestenpflicht im Ausland

Hier finden Sie Wissenswertes zur Licht- und Warnwestenpflicht in Europa. Eine reflektierende Warnweste gehört in vielen Ländern zur Pflichtausstattung im Pkw. Anders als in Deutschland sind

Autofahrer in 21 europäischen Ländern dazu verpflichtet, auch tagsüber und während des gesamten Jahres das Abblendlicht einzuschalten. Beachten Urlauber dies nicht, drohen hohe Bußgelder. In Italien zum Beispiel müssen Autofahrer das Licht auf Autobahnen und außerorts anschalten, sonst zahlen sie bei einer Kontrolle mindestens 41 Euro. Besonders hohe Bußgelder sind in Norwegen fällig, wo die Behörden das Fahren ohne Licht mit mindestens 265 Euro veranschlagen. Außerdem gilt die ganzjährige Lichtpflicht am Tag in folgenden Ländern: Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Litauen, Lettland, Mazedonien, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Serbien, Slowenien, der Slowakei, Ungarn und Tschechien. In Kroatien und Moldawien besteht die Lichtpflicht tagsüber nur im Winter. In Deutschland, Frankreich und der Schweiz gibt es lediglich die Empfehlung zur ständigen Benutzung des Abblendlichtes, jedoch keine Pflicht.

Außerdem gehört eine reflektierende Warnweste in vielen Ländern zur Pflichtausstattung im Pkw. Die müssen Personen außerhalb des Fahrzeugs bei Pannen oder Unfällen tragen. Das gilt in Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowenien, der Slowakei, Spanien und Ungarn. Die einzige Ausnahme bildet hierbei Rumänien, wo zwar das Mitführen, nicht aber das Tragen der Weste vorgeschrieben ist. In Kroatien und Norwegen ahnden die Behörden Zuwiderhandlungen nicht mit einer Geldstrafe, in den übrigen Ländern sind beim Ignorieren der Warnweste zwischen 14 Euro und 600 Euro fällig. ts/mid


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