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LKW Bußgeld – Lenk- und Ruhezeiten

Halten die LKW Fahrer ihre vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht ein, müssen sie mit hohen Bußgeldern rechnen.

Autobahnparkplätze sollten vorsichtig angefahren werden
Die Parkplatznot an deutschen Autobahnen hat dafür gesorgt, dass Lkw auf PKW-Parkplätzen, Zufahrten und Beschleunigungsstreifen parken. Halten die Fahrer ihre vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht ein, müssen sie mit hohen Strafen rechnen.

Nach längstens neun Stunden Tageslenkzeit müssen die Fahrer für mindestens acht Stunden ruhen. Zweimal in der Woche dürfen Sie zehn Stunden fahren. Zudem sind weitere Pausen zur Fahrtunterbrechung vorgeschrieben.

Laut Angaben der Bundesregierung stehen derzeit rund 21 000 Lkw-Stellplätze auf Raststätten und Autobahnparkplätzen zur Verfügung. Dazu kommen noch einmal rund 20 000 Stellplätze auf den Autohöfen in Autobahnnähe. In- und ausländische mautpflichtige LKW über zwölf Tonnen Gesamtgewicht absolvieren pro Werktag durchschnittlich rund 580 000 Fahrten auf Deutschlands Autobahnen. Selbst bei zweimaliger Nutzung jedes zur Verfügung stehenden LKW-Stellplatzes pro Tag sind damit täglich rund 500 000 LKW-Fahrer darauf angewiesen, ihre Ruhezeiten auf einem Betriebshof, in Industriegebieten, auf Parkplätzen abseits der Autobahn oder eben auf den verbleibenden Flächen im Umfeld der Autobahnparkplätze zu verbringen – also auf PKW-Stellplätzen, Zufahrten, Beschleunigungsstreifen und Tankstellen.

Die Umstände sollen zwar verbessert werden, dennoch appelliert die LasterRunde an alle Autofahrer bei der Einfahrt auf Autobahnparkplätze und Rasthöfe besonders vorsichtig zu sein – vor allem nach Einbruch der Dunkelheit.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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