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Motorradfahrer im Stau

Dürfen sich Motorradfahrer im Stau zwischen Autos hindurchschlängeln?

Nein, auch wenn die Praxis meist ganz anders aussieht und die Polizei oft ein Auge zudrückt. Rein rechtlich gilt das Hindurchfahren durch Kolonnen oder Staus – innerorts wie außerorts – als verbotenes Rechtsüberholen, das mit 50 Euro Bußgeld und drei Punkten geahndet werden kann. Es ist zudem gefährlich, weil Autofahrer beim Spurwechsel das Motorrad im toten Winkel leicht übersehen.
Ebenfalls verboten: das Vorbeifahren am Stau über die Autobahn-Standspur. Theoretisch erlaubt ist dagegen das Linksüberholen von Fahrzeugen auf der äußersten linken Spur; doch hier bleibt meist nicht genügend Platz.

Zur Entlastung der im Sommer häufig hitzegeplagten Motorradfahrer regt der ADAC gesetzliche Lösungen an, die im Stau ein kontrolliertes Abfließen des Motorradverkehrs in Schrittgeschwindigkeit ermöglichen. Quelle: ADAC


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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