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MPU-Flucht

MPU-Flucht durch den Fahrerlaubniserwerb im EU Nachbarland

Offiziell im Straßenverkehrsgesetz wird eine MPU als „Begutachtung der Fahreignung“ bezeichnet, das bedeutet, dass eine Begutachtung eine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen prüfen soll. Umgangssprachlich wird die MPU oftmals der „Idiotentest“ genannt, auch wenn dies nicht der Realität entspricht. Denn es wird nicht ein MPU Gutachten erstellt, ob ein Mensch dumm ist als auch nicht festgestellt ob er in der Lage ist, die technischen Dinge zur Fahrzeugführung zu verstehen, vielmehr geht es um den Umstand, ob er in der Lage ist, ein Fehlverhalten zu ändern bzw. zu korrigieren und sich in der Zukunft anders zu Verhalten.

Somit ist der Zweck einer MPU die Prognose der Verkehrsbewährung des Auftraggebers zu erstellen. Eine Diagnose wird aufgrund von Fakten und Daten aus der Vergangenheit und der Erfahrungsberichte des Gutachters mit einer Wahrscheinlichkeitsaussage erstellt. In erster Linie geht es darum, wie wird sich der Fahrer in der Zukunft entwickeln als auch ob er nochmals wie in der Vergangenheit ein Vergehen wiederholen wird? Dies sind die Grundfragen, welche mit einer MPU geklärt werden sollen. Diese Prognose entscheidet darüber, ob der Auftraggeber seinen Führerschein wieder erlangt oder für weitere unbestimmte Zeit verloren hat.

In Jedem Fall wird dem Betroffenen empfohlen, sich bereits zu Beginn einer möglichen Sperrfrist intensiv über die MPU und deren Folgen zu informieren. So kann eine Sperrfrist zur Vorbereitung auf die MPU genutzt werden.

Grundsätzlich sollte die Möglichkeit einen EU Führerschein zu erwerben nicht genutzt werden. Auch wenn entsprechende Online-Anbieter die Möglichkeit der MPU-Flucht durch den Fahrerlaubniserwerb im EU Nachbarland anpreisen. Eines ist sicher, erfährt die deutsche Fahrerlaubnisbehörde das man sich eine Ersatzfahrerlaubnis aus dem Ausland besorgt hat, so wird die Behörde alles mögliche versuchen um eine Nutzungsuntersagung auszusprechen. www.europa-fahrerlaubnis.com


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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