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MPU Test – Warum muss ich zur MPU?

Der erste MPU Test? Wer sich jetzt entspannt zurücklehnt und denkt, dass er 1,6 Promille eh nicht erreicht und sich bereits ausrechnet, wie viel er trinken kann, bis er das erste Mal zur MPU muss, für denjenigen haben wir keine gute Nachricht.

Aus der Statistik der BaSt lässt sich entnehmen, dass bei 57% der Begutachtungen die Problematik des erhöhten Alkoholkonsums die größte Rolle gespielt hat. („Wiederholungstäter“ sowie Trunkenheitsfahrten in Tateinheit mit anderen Delikten haben wir hier zusammengefasst und nicht explizit ausgewiesen).
18% aller Begutachtungen gründeten auf der Thematik „Drogen- & Medikamentenkonsum im Straßenverkehr“. Sonstige Anlässe, körperliche Mängel und Verkehrsauffällige ohne Alkoholproblematik machen zusammengefasst 27% aller Begutachtungen im Jahre 2008 aus.

Grundsätzlich gilt, dass die Fahrerlaubnisbehörde (FEB) Zweifel an der Fahreignung anmelden muss, sobald sie feststellt, dass 1,6 Promille erreicht oder überschritten wurden und zeitgleich eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr vorlag. Dies gilt übrigens auch für Radfahrer und Fußgänger. Auch diese Personengruppe kann den Verkehr grundsätzlich gefährden.

Ab 1,6 Promille muss die MPU angeordnet werden. Aber jeder Konsum von Alkohol am Steuer kann zur MPU führen. Dies hängt dann von den näheren Umständen der Trunkenheitsfahrt ab.
Weiter müssen all diejenigen einen sog. Idiotentest absolvieren, die ihr Punktekonto im Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg mit 18 Punkten ausgereizt haben sowie alle die, die mit Betäubungsmitteln im Straßenverkehr auffällig wurden.

Anders verhält es sich bei „Wiederholungstätern“. Hier ist die „Schmerzgrenze“ der FEB deutlich niedriger. Sollten Sie bereits im Vorfeld, ggf. mehrfach, mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden sein, so gilt, dass bereits ab 0,5 Promille eine MPU gefordert werden kann.

Was also tun, wenn einer dieser Fälle auf mich zutrifft und ich von meiner FEB die Aufforderung bekomme, meine körperliche und geistige Eignung zum Führen eine KFZ bzw. zur Teilnahme am Straßenverkehr durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen?

Sie werden nun der FEB mitteilen, in welcher Begutachtungsstelle (BfF) Sie sich denn untersuchen lassen möchten; sollten Sie dies nicht tun, können Sie sich von der Wiedererteilung Ihres Führerscheins schon jetzt verabschieden. In den meisten Fällen sendet Ihnen die Behörde eine Liste zu, auf der einige BfF’s der näheren Umgebung aufgeführt sind. Beachten Sie, dass Sie auch hierbei die Wahlfreiheit haben. Sie können eine Adresse dieser Liste auswählen oder aber eine andere akkreditierte BfF innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benennen. Es ist schon vorgekommen, dass eine Untersuchung, die ordnungsgemäß durchgeführt wurde, allerdings in einem anderen Bundesland als am Sitz der FEB, von dieser nicht sofort anerkannt wurde. Hier musste die FEB schließlich einlenken, denn solange alle relevanten Aspekte bei der Erstellung des Gutachtens berücksichtigt wurden, ist die Frage nach dem Ort der Erstellung durch die Behörde nicht zulässig.

Haben Sie sich nun für eine Stelle entschieden, so senden Sie dies schriftlich mit Ihrer Einverständniserklärung an Ihre FEB und diese schickt Ihre Fahrerlaubnis-Handakte (FE-HA), also alle über Sie bislang gesammelten Informationen, an diese BfF mit dem Begutachtungsauftrag, in dem IHRE Fragestellung formuliert ist. (Zu verstehen ist dieser Verwaltungsvorgang als eine „Bitte um Entscheidungshilfe im Wiedererteilungsverfahren“, welches bei Vorlage derselben in der Verwaltung dann zur Entscheidung herangezogen wird. Fakt: positives Gutachten = positive Entscheidung im Wiedererteilungsverfahren.)

Am Untersuchungstag erscheinen Sie (selbstverständlich nüchtern) in der Untersuchungsstelle, bringen Ihren Personalausweis und ggf. alle sonstigen im Vorfeld angeforderten Papiere und Unterlagen mit, werden einen Reaktionstest machen, um Ihre motorischen Fähigkeiten zu überprüfen, eine medizinische Untersuchung zur Feststellung der körperlichen Leistungsfähigkeit über sich ergehen lassen und in einem Gespräch mit der Gutachter (GA)/GAin mit einer Dauer von etwa 45 Minuten bis zu 90 Minuten darstellen, dass auch Ihre charakterlichen/ geistigen Fähigkeiten die Teilnahme am Straßenverkehr rechtfertigen.

Die meisten verkehrspsychologischen Praxen bieten kostenlose Informationsgespräche an – also: zu verlieren haben Sie nichts. Suchen Sie sich eine Praxis / einen Berater aus (hier hilft das Internet am effektivsten, aber Vorsicht: seien Sie erst einmal skeptisch, denn auch hier gibt es sicherlich das ein oder andere schwarze Schaf, welches Versprechungen macht,, die auf keiner vernünftigen Basis stehen!) und informieren Sie sich zunächst unverbindlich und entscheiden Sie dann, ob Sie diese Form der Hilfestellung benötigen oder es lieber auf eigene Faust versuchen möchten. online -mpu.de


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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