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Mülltonnen und Unfallflucht

Auch das ist Unfallflucht – Beim Herumschieben der Mülltonne ein Fahrzeug beschädigt

Das Vorbeischieben von auf Rollen beweglichen Mülltonnen an parkenden Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum, damit sie später zum Müllfahrzeug gebracht werden können, steht nach der natürlichen Verkehrsauffassung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verkehrsgeschehen und stellt somit ein Geschehen im Straßenverkehr dar.

Dies bedeutet, dass sich derjenige, der Mülltonnen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, der Unfallflucht schuldig machen kann, wenn er beim Herumschieben der Mülltonnen Kraftfahrzeuge beschädigt und anschließend den Unfallort verlässt, ohne den Geschädigten ausfindig zu machen. jlp

Urteil des Landgerichtes in Berlin, Az.: 526Qs162/06


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