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Parkrempler – Fahrerflucht beim Parken

37 Prozent der „Parkrempler“ haben bereits einmal Fahrerflucht begangen. Mit dieser Strafe muss

man rechnen:
Wer versucht, sein Auto in eine enge Parklücke zu manövrieren, muss dabei oftmals Millimeterarbeit leisten. Schnell prangt an der Stoßstange oder der Flanke des Nachbarautos eine Schramme.
45 Prozent der Autofahrer, die dem Nachbarauto beim Parken bereits einmal zu nah gekommen sind, haben nach eigenen Angaben jedoch gewartet, bis der Besitzer des beschädigten Wagens zurückkehrte.
30 Prozent riefen die Polizei, jeder Vierte (25 %) hinterließ immerhin die Telefonnummer. Zwölf Prozent dagegen unternahmen nichts, um den Fall zu klären.

„Wer sich aus dem Staub macht oder nach einem Unfall nur einen Zettel mit seinen Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des geschädigten Fahrzeugs hinterlässt, begeht Fahrerflucht und macht sich strafbar. Es drohen nicht nur Geldstrafen, Punkte in Flensburg sowie Führerscheinentzug, sondern man riskiert auch den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung“, warnt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von Cosmos-Direkt. ampnet/nic


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