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StVO: Abstand beim Überholen von Radfahrern

Die StVO schreibt vor: Beim Überholen von Radfahrern müssen Pkw und Lkw einen seitlichen Mindestabstand einhalten.
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Sonst droht den Fahrern eine Anzeige wegen Nötigung oder Gefährdung des Straßenverkehrs. Viele Verkehrsteilnehmer sind sich dessen aber nach Beobachtungen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) nicht bewusst, oder sie wissen nicht, wie viel Abstand sie mindestens halten müssen.
„Die Straßenverkehrsordnung schreibt in Paragraph 5 einen „ausreichenden Sicherheitsabstand“ vor.
Die Rechtsprechung geht dabei von mindestens 1,5 Meter aus“, so ein Sprecher des KS. Das gilt für Pkw bei einer Geschwindigkeit bis 90 km/h. Bei höherem Tempo, bei schlechten Straßenverhältnissen oder winterlicher Fahrbahn, bei starkem Wind und beim Überholen radfahrender Kinder gilt ein seitlicher Abstand von mindestens zwei Metern als Richtwert. Gleiches gilt generell für Lkw.
Und was tun, wenn diese Abstände wegen dichten Verkehrs nicht eingehalten werden können?
Dann darf der Autofahrer schlicht nicht Überholen und muss hinter dem Radfahrer bleiben, so der KS: „Selbst wenn es nicht zum Unfall kommt und niemand verletzt wurde, muss der Autofahrer, der den Abstand nicht einhält, mit einer Anzeige wegen Nötigung oder Gefährdung des Straßenverkehrs rechnen.“ mid/ts
Bildunterschrift: mid Düsseldorf – Autofahrer müssen beim Überholen von Radfahrern mindestens 1,5 Meter Abstand halten.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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